Wer zwischen 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen Papierführerschein besitzt, sollte jetzt aktiv werden: Der „Lappen“ muss umgetauscht werden – und zwar spätestens bis zum 19. Januar 2024. Eine Wahl haben die Führerscheininhaber nicht. Der Umtausch ist in der dritten EU-Führerscheinrichtlinie festgeschrieben, Ziel ist es, alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Dabei spielt es am Ende keine Rolle, ob der Führerschein noch in grauer oder rosa Pappe daherkommt oder bereits als unbefristete Plastikkarte. Wer nicht umtauscht und erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld. Für die Umtauschaktion hat der Gesetzgeber mehrere Jahre veranschlagt. Als nächstes sind die Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheines der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rottweil bittet die betreffenden Personen, den Antrag zum Umtausch frühzeitig zu stellen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Wer seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Rottweil hat, kann den Antrag bei der Gemeinde oder im Rathaus des Wohnorts stellen oder ihn alternativ per Post an die Führerscheinstelle des Landratsamtes versenden. Der Antrag kann bequem auf der Homepage des Landratsamtes aufgerufen werden, unter landkreis-rottweil.de/umtausch.de. Einfach ausfüllen und der zuständigen Stelle übersenden – mit einem aktuellen biometrischen Passbild, einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie einer Kopie des aktuellen Führerscheins. Der neue Führerschein kann dann bei der jeweils zuständigen Gemeinde beziehungsweise für Bürger der Stadt Rottweil bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes abgeholt werden. Der alte Originalführerschein muss bei der Abholung vorgelegt werden.
Die Kosten für den Umtausch und das neue Dokument belaufen sich auf 25,30 Euro – bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen werden 38,80 Euro fällig. Bei einem Antrag über die Gemeinde können weitere 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr fällig werden.