Wer im Schwarzwald-Baar-Kreis mit dem Bus fährt, will einfach nur, dass das reibungslos und ohne Verspätungen funktioniert. Welcher Anbieter die Busse und das Personal bereitstellt, ist eigentlich egal – zumindest für die Passagiere.

Dennoch lohnt ein genauerer Blick auf die Vergabe der Routen im Schwarzwald. Die Entscheidung darüber, welcher Anbieter den Zuschlag für bestimmte Routen und Bereiche erhält, trifft der Kreistag. Zuvor gibt es eine öffentliche Ausschreibung, die an bestimmte Kriterien geknüpft ist. Doch so einfach ist es manchmal nicht.

Entscheidung aus dem März

Ende März hatten die Kreistagsmitglieder über die Routen „Mitte“ sowie „Schwarzwald“ entschieden. Den Zuschlag für den Bereich „Mitte“ erhielt eine Bietergemeinschaft (BG) bestehend aus dem Regionalverkehr Alb-Bodensee und Albert Rapp Autoverkehr. Die Merz Omnibus GmbH aus Unterkirnach ging leer aus.

Linien Mitte und Schwarzwald

Auch für den Bereich „Schwarzwald“ versprach die Bietergemeinschaft (BG) den günstigsten Preis. Weil sie jedoch bereits den Zuschlag für den Bereich „Mitte“ erhalten hatte, griff die sogenannte Loslimitierung. Bedeutet: Hat ein Unternehmen schon ein Los, also ein Gebiet, zugesprochen bekommen, darf es das zweite Los nicht mehr erhalten. Und so entschied sich der Kreistag beim „Schwarzwald“ letztlich für die Verkehrsgemeinschaft Villingen-Schwenningen.

Alles klar? Mitnichten!

Gegen diese Kreistags-Entscheidung klagte die Merz Omnibus GmbH vor der Vergabekammer in Karlsruhe. „Geklagt wurde, weil der Kreis nicht festgelegt hatte, was passiert, wenn die Loslimitierung greift“, erläutert Barbara Kollmeier vom Dezernat II, Rechts- und Ordnungsverwaltung, des Landkreises. Und weil das nicht reichte, klagte auch die Bietergemeinschaft gegen die Loslimitierung. Beide strengten ein Nachprüfungsverfahren an.

Der Kreis aber gewann die Verfahren. Blieb damit alles bei der ursprünglichen Entscheidung? Ganz und gar nicht.

Noch nicht kompliziert genug? Kein Problem.

Denn während die Klage bei der Vergabekammer lag und bestimmte Fristen abliefen, zog sich die Bietergemeinschaft aus „Mitte“ zurück und war so plötzlich der günstigste Anbieter für den „Schwarzwald“. Für „Mitte“ wiederum blieb dann nur noch die Merz Omnibus GmbH, die geklagt und verloren hatte, übrig, weil die Bietergemeinschaft wegen der Loslimitierung nur eine Route bekommen durfte. Denn: Auch das Verfahren gegen die Loslimitierung gewann der Kreis.

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Und so waren am Dienstag die Mitglieder des Kreisrats zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um Teile des Busverkehrs im Schwarzwald-Baar-Kreis erneut zu vergeben. Somit erhält den Bereich „Mitte“ die Merz Omnibus Gmbh. Die Bietergemeinschaft wiederum erhält den Bereich „Schwarzwald“. Die Verkehrsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, die diesen Bereich ursprünglich zugesprochen bekommen hatte, geht komplett leer aus.

Landrat Hinterseh bezeichnete das Prozedere am Dienstag als „irritierend“. Schließlich, so sagte er, habe man vor Gericht gewonnen, habe nun aber einen Mehraufwand – inklusive Sondersitzung des Kreistags.

Ähnliche Situation vor einem Jahr

Das wilde Vergabeverfahren der Bereiche „Mitte“ und „Schwarzwald“ ist nicht das erste seiner Art. Erst im vergangenen Jahr hatte der Kreistag den Busverkehr auf der Ostbaar und im Norden neu vergeben. Die Südbadenbusgesellschaft (SBG), die seit ihrer Gründung 1989 die Routen befahren hatte, verlor den Zuschlag an die Bregtal Verkehrsgemeinschaft und an Albert Rapp Autoverkehr.

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Auch hier hatte es ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer in Karlsruhe gegeben. Initiiert worden war es von Bürgern mithilfe des Vereins Mobyfair. Die Kammer hatte entschieden, dass der Kreis das Vergabeverfahren neu starten müsse. Das Ergebnis: Die SBG erhielt doch den Zuschlag für die Ostbaar.

Dieses Hin und Her bei der Vergabe kann laut Barbara Kollmeier künftig häufiger passieren. Früher seien meist die Routen befahren worden, die wirtschaftlich am lukrativsten waren. Anbieter hatten dann Konzessionen erhalten: „Wir brauchen aber einen guten Nahverkehr, bei dem auch nicht so stark nachgefragte Linien befahren werden. Weil Unternehmen diese Linien oft nicht selbst bewirtschaften können, werden diese dann mit öffentlichem Geld bezuschusst. Da geht es um viel Geld.“

Deshalb seien Klageverfahren wie die beiden jüngsten auch künftig wahrscheinlicher. Kollmeier: „Jetzt sind aber alle Routen vergeben. Wir haben erst einmal fünf Jahre Ruhe.“ Übrigens: Theoretisch könnte die Verkehrsgemeinschaft Villingen-Schwenningen gegen die neuerliche Buslinienvergabe ebenfalls klagen.