Auf die Vereine scheint Sankt Bürokratius ein besonderes Auge zu haben. Vor wenigen Jahren war noch keine Rede von all dem, was heute als Standardanforderung erfüllt werden muss, um die Aktivitäten der Clubs am Laufen zu halten.

Sicherheitskonzepte für Fastnachtsumzüge, Allergen-Listen für Kuchenbüffetts bei Vereinsfesten, Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung für die Vereinshomepage: alles gut gemeint und im Prinzip auch nicht falsch – aber eben auch nervig, arbeitsintensiv und zeitraubend, gerade für Ehrenamtliche.

Wenn dann auch noch eine freiwillige Sache wie eine Vereinbarung zum Kinderschutz mit dem Landratsamt ansteht, ist die Begeisterung für noch mehr Anforderungen verständlicherweise verhalten.

Doch das Thema ist wichtig – und das Kreisjugendamt gesetzlich verpflichtet, das Engagement von Vereinen und Verbänden nachdrücklich zu erhöhen. Insofern ist das geplante Gütesiegel für kooperative Vereine besser, als gleich über die finanzielle Schiene Druck auf die Clubs zu machen.

Hauptsache, Sankt Bürokratius setzt die Hürden zum Siegel für die Vereine so sinnvoll, dass sie noch gut zu meistern sind.

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