Mehrere Fälle von unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie Körperverletzung wurden jetzt am Amtsgericht Villingen verhandelt.
Lukrativer Handel mit verbotenen Substanzen
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten, der selbst wegen Drogensucht in stationärer Therapie gewesen sei, vor, von 2017 bis 2022 in Bad Dürrheim gewerbsmäßig und unerlaubt mit den Betäubungsmitteln Marihuana, Haschisch und MDMA Handel getrieben und dabei in 302 Fällen einen Gewinn von mehr als 24.000 Euro erwirtschaftet zu haben.
Diese Einkünfte aus gesetzeswidrigen Geschäften seien bereits gerichtlich beschlagnahmt worden. In mindestens drei Fällen habe der Angeklagte zudem wissentlich Rauschgift an Minderjährige verkauft.
Mann schwer verprügelt
Außerdem wurde ihm vorgeworfen, am 16. November 2021 gemeinsam mit bisher unbekannten Komplizen einen Mann in Bad Dürrheim verprügelt zu haben. Das Opfer hat eine Unterkieferwinkelfraktur, Prellungen und eine Gehirnerschütterung erlitten.
Die Verteidigung beantragte nach Verlesung der Anklage eine Verfahrensunterbrechung zur Beratung mit Richter Christian Bäumler. Nach etwa 30 Minuten wurde die Verhandlung fortgesetzt.
Angeklagter legt Geständnis ab
Der Angeklagte wurde daraufhin von der Verteidigung befragt und räumte die ihm zur Last gelegten Taten größtenteils ein. Als Auslöser für die Körperverletzung gab der Angeklagte an, dass der Geschädigte ihm Geld und Marihuana gestohlen habe und er daraufhin, da er zur Tatzeit selbst unter Drogeneinfluss gestanden habe, ausgerastet sei. Dies bedauere er sehr, zeigte er sich reuig.
Sucht angeblich besiegt
Außerdem bestätigte der Angeklagte, dass er nach längerem Aufenthalt in einer Entzugsklinik in Hausen im Tal und einer viermonatigen Untersuchungshaft nun seine Drogensucht besiegt und ein neues Leben begonnen habe.
Drei anwesende Zeugen wurden nicht gehört, stattdessen beantragte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Kooperation des Angeklagten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, sowie ein Schmerzensgeld von 2500 Euro für das Opfer der Körperverletzung.
Gericht und Verteidigung folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft und knüpften an das Urteil die Bedingung einer weitergehenden Suchttherapie des Angeklagten, die er bereits eine neue Arbeitsstelle angetreten habe.