Der Schonacher Gemeinderat befasste sich jüngst mit einigen Baugesuchen in der Gemeinde – und darunter fand sich auch ein recht frecher Schwarzbau.
Auf dem Grundstück wurden nördlich eines bestehenden Hofgebäudes eine Doppelgarage mit einer Grundfläche von sechs mal neun Metern errichtet – allerdings ohne Baugenehmigung. Nach einer Baukontrolle des Landratsamts wurde seitens des Amtes noch ein Baugesuch zur Prüfung der nachträglichen Genehmigungsfähigkeit angefordert. Die Gemeindeverwaltung stellte fest, dass die Garage grundsätzlich den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, am Bauort ist landwirtschaftliche Fläche eingezeichnet. Außerdem ist der Bauort von Biotopen und FFH-Mähwiesen umgeben, so dass die Belange des Naturschutzes durch den Neubau betroffen sein könnten. Dies, so die Verwaltung, müsse aber die entsprechende Fachbehörde des Landratsamtes beurteilen.
Prinzipiell könnte man seitens der Gemeinde dem Baugesuch zustimmen, da keine Garagen vorhanden seien, die Grundstücksgröße von über fünf Hektar aber prinzipiell Bedarf nötig machen würde. Die Vorgehensweise der Bauherren verurteilte die Verwaltung aber prinzipiell, zumal im Vorfeld auf Anfrage mitgeteilt worden sei, dass ein Bauantrag nötig ist.
Nach kurzer Diskussion, die Christian Kuner (OGL) zum Thema Flachdächer auf Gebäuden im Außenbereich angestoßen hatte, einigte sich der Gemeinderat bei der Gegenstimme Lukas Spaths (FWV), darauf, dass man dem Vorhaben nachträglich zustimme, allerdings nur unter der Vorgabe, dass die Garage, die laut Bürgermeister Jörg Frey doch ziemlich groß sei, mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von mindestens 15 Grad versehen werden muss.