Cornelia Putschbach

Die Voraussetzungen für die geplante Erweiterung der Gemeinschaftsschule Mönchweiler sind eigentlich klar: Für den Grundschulbereich fehlen Klassenzimmer, im Moment werden Kinder behelfsmäßig in einem Container unterrichtet. Außerdem benötigt die Schule für die Grundschüler Räume für den Ganztagesbetrieb. Zusätzliche Räume für das Kinderhaus könnten in eine Erweiterung integriert werden und das alte Gebäude der Grundschule mit angrenzendem Wohnhaus hat einigen Sanierungsbedarf. Die Sekundarstufe eins, also die Klassen fünf bis zehn, benötigt ebenfalls Klassen- und Gruppenarbeitsräume sowie größere Fachräume für den Chemie- und Physikunterricht.

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Pläne liegen für alle Erweiterungen vor und zumindest für die Erweiterung der Sekundarstufe im früheren Hauptschulgebäude ist die Zuschussfrage geklärt. Wenn nicht das alte Grundschulgebäude einschließlich des angebauten Wohnhauses unter Denkmalschutz stehen würde, könnte mit einem ersten Bauabschnitt begonnen werden. Letztlich dreht man sich bei der Gemeinde Mönchweiler deshalb im Kreis. Am Donnerstagabend tagte der Technikausschuss und verschaffte sich einen Überblick über das Thema.

Treppenhaus ist schützenswert

Kernproblem ist das Wohnhaus. Hier sieht das Denkmalamt insbesondere das alte Holztreppenhaus und die Dachgeschosswohnung als schützenswert an, so Bürgermeister Rudolf Fluck. Seine Stockwerkhöhen stimmen aber nicht mit den Gegebenheiten im Grundschulgebäude überein. Der Grundriss der Wohnungen darf zudem kaum verändert werden. Aus Platzgründen müsste dieses Gebäude aber in die Erweiterung integriert werden. Im Schulgarten könnte dann noch ein Anbau stehen.

Denkmalschutz lockern?

Die Gemeinde Mönchweiler möchte nun versuchen, den Denkmalschutz für das Wohnhaus gelockert zu bekommen. Erst, wenn diese Frage abschließend geklärt ist, kann die Art des Umbaus an der Grundschule entschieden werden. Ergibt sich keine sinnvolle Lösung für die Integration des Wohnhauses, müssen Alternativen diskutiert werden, lautet eine verbreitete Ansicht im Technikausschuss. Diese könnten auch aus einem größeren als derzeit geplanten Anbau an das Hauptschulgebäude oder der kleineren Variante des Anbaus und einem zusätzlichen Gebäude im Schulgarten bestehen.