Die Würfel sind gefallen. Ab Sommer 2018 soll der Steinbruch in Buchheim wieder in Betrieb genommen werden. Möglich wird dies durch die jetzt erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Tuttlingen. Damit konnten sich Anlieger aus Worndorf und der Gemeinde Neuhausen mit ihren Bedenken nicht durchsetzen. Neuhausens Bürgermeister Hans-Jürgen Osswald beließ es in der Gemeinderatssitzung bei der Mitteilung, dass er die Information erhalten habe. Er enthielt sich jeder Wertung.
Im Landratsamt Tuttlingen ist Stefan Hellwig, Erster Landesbeamter, auch für das Genehmigungsverfahren zuständig. Er erklärte: "Die Genehmigung bedeutet, dass der Antrag auf eine Abbaugenehmigung durch die Kalksteinwerke Buchheim erteilt worden ist."
Der Steinbruch liegt zwar auf der Gemarkung der Nachbargemeinde Buchheim. Das Material wird aber auf der Kreisstraße durch Worndorf bis zum Anschluss an die Bundesstraße abtransportiert, die ebenfalls den Ortsteil durchschneidet. Daher hatte sich im November 2013 eine Bürgerinitiative gegründet. Die Anlieger fürchten die Lärmbelästigung durch die Kiestransporter. Weil die Straße am Kindergarten vorbeiführt, wurden auch Sicherheitsbedenken formuliert.
Stefan Hellwig sagte: "Die Kreisstraße und die Bundesstraße sind für den Transport des Materials aus dem Steinbruch qualifiziert." Dennoch werde den Befürchtungen der Anlieger Rechnung getragen. Zwar könne es keine rechtsverbindliche Beschränkung auf Tempo 30 geben. Aber der Antragsteller habe sich verpflichtet, dass die Fahrer vom Kindergarten bis zum Anschluss an die Bundesstraße auf die freiwillige Einhaltung von Tempo 30 achten.
Wie das in der Praxis aussehen könnte, erläutert der Geschäftsführer der Betreiberfirma, Andreas Drewing: "Im Durchschnitt wird es pro Werktag 100 bis 124 Zu- und Abfahrten geben." Weil die Behörde entschieden habe, dass dies zu wenig Fahrten seien, um eine reguläre Tempo-30-Zone einzurichten, bleibe nur die freiwillige Beschränkung. Dafür werde das Unternehmen durch Vereinbarungen mit den Firmen sorgen, die mit dem Transport beauftragt werden. Drewing fügte an: "Wir haben der Gemeinde Neuhausen bereits zwei entsprechende Geschwindigkeitsmesstafeln zur Verfügung gestellt."
Zum Fortgang des Verfahrens erläutert der Geschäftsführer: "Wir werden umgehend nach dem Jahreswechsel den Bauantrag zur Installation unserer Förderanlage beim Landratsamt vorlegen." Er rechnet mit einer Bearbeitungszeit von rund einem halben Jahr. Für den Einbau der Anlage sei ein weiteres halbes Jahr erforderlich. Der Betrieb im Steinbruch soll Mitte 2018 aufgenommen werden.
Der Steinbruch
Der Kalksteinabbau zwischen Buchheim und Worndorf wurde Mitte der 1990er Jahre eingestellt. Seit 2012 betreibt das Kalksteinwerk Buchheim die Wiedereröffnung des Steinbruchs und gleichzeitig die Vergrößerung der Abbaufläche. Untersuchungen hatten ergeben, dass der Abbaubetrieb wirtschaftlich ist. Die Genehmigung betrifft eine sieben Hektar große Fläche, einen Teilbereich des zur Verfügung stehenden Abbauvorkommens.