Friedhöfe, oder wie in Königsfeld der Gottesacker, sind Ruhepole einer Gemeinde, welche einer besonderen Pflege bedürfen. Und das kostet Geld. Die Gebühren hat nun der Gemeinderat Königsfeld beraten und beschlossen: Die Grabüberlassungsgebühr eines Reihengrabes von Personen im Alter von zehn und mehr Jahren beträgt 1900 Euro; für Personen unter zehn Jahren lediglich einen Euro. Die Überlassung eines Urnengrabes bzw. die Bestattung in einem Urnengemeinschaftsgrabfeld 1500 Euro. Bestattung in einem Urnenbaumgrab 2500 Euro. Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten, Wahlgrab, beide Grabstellen 1900 Euro.

Seit Jahren werde in Königsfeld ein Trend beobachtet: „Weg von Erdbestattungen hin zur Urnenbeisetzung“, führte Bürgermeister Fritz Link aus. Die Veränderung der Bestattungsart hat auch mit den Kosten der Gräber zu tun. Da sich die Thematik zu einem überaus komplexen Thema entwickelt, hat die Gemeindeverwaltung mit Stefan Lubowitzki den Geschäftsführer der Firma „Weiher, die Friedhofexperten“, eingeladen, um ein schlüssiges Konzept zu entwickeln. Das Unternehmen ist bundesweit das einzige Unternehmen, das sich mit Friedhofsgebühren befasst.

Inzwischen stellt sich das Urnengemeinschaftsgrab als günstige Bestattungsart dar, dafür in der Pflege als die teuerste, sagte Lubowitzki. Um die Fallkennzahl zu ermitteln, sind die Gesamtkosten durch die Gesamtfläche zu teilen. Lubowitzki wies darauf hin: „Für den Betreiber ist es wichtig, die Begräbnisart zu berücksichtigen; der Pflegefaktor muss ebenfalls berücksichtigt werden.“ Weiter wird empfohlen, 75, besser 80 Prozent der Kosten in einem Jahr anzuvisieren. Als Empfehlung ausgesprochen, empfahl Stefan Lubowitzki, ein Kindergrab zum symbolischen Preis für einen Euro zur Verfügung zu stellen. Deutlich günstiger werden Sarg-Wahlgräber. Und es soll fallbezogen gerechnet werden, meint der Fachmann und empfiehlt: „Nehmen Sie die Bürger mit einem Grabauswahlflyer an die Hand.“

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