Das Albert-Schweitzer-Haus hat wegen der Corona-Pandemie schwer gelitten. Auch im Jahre 2022 wurden weniger Eintrittsgelder eingenommen, wodurch ein höherer Abmangel entstand. Die Gemeinde wird deshalb dem Historischen Verein, der die Besuchstage mit ehrenamtlichen Kräften organisiert, erneut unter die Arme greifen. Der Kassenbericht des Vereins für das Jahr 2022 lag jüngst dem Ausschuss für Tourismus, Kultur, Bildung, Jugend und Soziales (ATKBJS) vor. Demzufolge wurde gegenüber dem Planansatz ein um 1067 Euro geringeres Defizit von 17 983 Euro erzielt. Davon hätte der Verein gemäß dem Verteilerschlüssel 50 Prozent und somit 8991,50 Euro übernehmen sollen. Abzüglich des Kassenguthabens von 3826 Euro blieb ein Restdefizit in Höhe von 5147 Euro, wozu er finanziell jedoch nicht in der Lage ist.

Bürgermeister Fritz Link erinnerte in der Sitzung an die Hoffnung, dass der Verein im Jahre 2022 wieder mehr Einnahmen durch Eintrittsgelder verbuchen könne. Dies sei aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht möglich gewesen, da die Öffnungszeiten auf zwei Tage in der Woche reduziert worden seien. „Wir müssen dankbar sein, dass der Betrieb des Hauses ehrenamtlich durch den Verein übernommen wird und wir dadurch keine Personalkosten zahlen müssen. Die Verwaltung schlägt deshalb dem Ausschuss vor, das Restdefizit von 5147 Euro zu übernehmen“, informierte der Bürgermeister. Gemeinderat Johannes Kronbach wollte wissen, ob dies eine dauerhafte Lösung darstelle, oder der Vertrag besser geändert werden sollte.

Nach Auskunft von Link ist es dem Verein in 17 Jahren seines Bestehens immer gelungen, seinen Beitrag von 50 Prozent der entstehenden Kosten zu leisten, außer in den drei Corona-Jahren. Deshalb sei er überzeugt, dass der Historische Verein dies in 2023 wieder schaffen werde, sagte der Bürgermeister. Birgit Helms und Hans Mack sprachen sich für die Übernahme des Restdefizits aus, da der Verein sehr viel ehrenamtliche Arbeit leiste und dies gewürdigt werden müsse. Dies sahen auch die anderen Räte so und befürworteten einstimmig den Beschlussvorschlag.