Wegen der zu erwartenden Energiekostensteigerungen werden die Gebühren für Stellplätze beim Reisemobilpark Bregnitzhof ab Januar 2023 von zwölf Euro auf 14 Euro pro Nacht steigen. Diesen Vorschlag der Verwaltung befürwortete der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Bildung, Jugend und Soziales einstimmig.
Einzelne Stromzähler gibt es nicht
Wie Kurgeschäftsführerin Andrea Hermann erinnerte, seien die Stellplatzgebühren zuletzt vor einem Jahr beraten und auf zwölf Euro festgelegt worden. Darin enthalten sei pauschal der Stromverbrauch, da die technischen Anlagen eine verbrauchsabhängige Bezahlung nicht erlauben.
Reiseverhalten schwer einschätzbar
Der voraussichtlich eintretende Preisschock bei den Verbrauchern bei Nach- und Vorauszahlungen für Gas und Strom sowie hohen Kraftstoffpreisen lasse das künftige Reiseverhalten nicht abschätzen. Es kristallisiere sich jedoch im Binnenland ein durchschnittlicher Stellplatzpreis von 15 Euro pro Nacht heraus.
14 Euro für zwei Personen
Deshalb schlage die Verwaltung 14 Euro bis zwei Personen vor, für jede weitere Person kämen dann vier statt drei Euro hinzu. Zu überlegen sei, ob durch die Installation einer technischen Anlage der Strom nach Verbrauch abgerechnet werden soll, schilderte die Kurgeschäftsführerin.
Solar auch schon auf dem Wohnmobil-Dach
Rätin Franziska Hornscheidt sprach von zwei Arten von Reisemobil-Nutzern. Die einen seien mit Solarmodulen ausgestattet und brächten ihren eigenen Strom mit. Andere wiederum sähen abends fernsehen und nutzten fürs Essen eine Mikrowelle. Eine Strom-Abrechnung nach Verbrauch sieht sie als gerechtere Lösung.
Link: Investitionen rechnen sich nicht
Davon zeigte sich Bürgermeister Fritz Link wenig begeistert: „Das erfordert wieder Investitionen, die nicht amortisiert werden können. Wir liegen mit unserer Kalkulation nicht schlecht“, urteilte der Bürgermeister und sah sich von einem anderen Ratsmitglied bestätigt.
Bad Dürrheim liegt drüber
Demzufolge kostet in Bad Dürrheim ein Stellplatz 16 Euro und 3,20 Euro für Strom. Beibehalten wird die Rabattierung, nach der bei siebentägiger Nutzung nur sechs Tage und bei 14-tägiger Nutzung nur zwölf Tage bezahlt werden müssen.