In der polizeilichen Umweltschutzverordnung legen die Kommunen ihre Regeln zu Themen wie Lärmbelästigung, Schutz von Grün- und Erholungsanlagen oder zum Anbringen von Hausnummern fest. Nach 15 Jahren hat der Immendinger Gemeinderat diese Verordnung
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Immendingen überarbeitet Polizeiverordnung: Spielplatz-Lärm gilt jetzt nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“
In der Neufassung der Verordnung steht nun, dass es verboten ist, auf öffentlichen Straßen und Plätze sowie in Grünanlagen Tauben zu füttern.
