Einen wichtigen Einschnitt in die Zukunft der drei Immendinger Spielhallen wird der 30. Juni bringen, denn zu diesem Zeitpunkt läuft laut Glücksspielrecht die Übergangsfrist für jene Casinos aus, die näher als 500 Meter zu Schulen und Kindergärten liegen oder diesen Abstand zu ihrem nächsten Konkurrenten nicht einhalten.

Zumindest zwei der drei an der Schwarzwaldstraße liegenden Spielhallen könnten deshalb von einer Schließung betroffen sein. Eine Entscheidung darüber liegt nicht bei der Gemeinde Immendingen, sondern beim Landratsamt, das die notwendigen Konzessionen erteilt. Die Gemeinde profitiert allerdings von einer bis zum Corona-Jahr 2020 laufend angestiegenen Einnahme aus der Vergnügungssteuer, welche die Spielhallen bezahlen müssen.

Laut der finalen Jahresrechnung 2019 sind über diese Steuer aus den Casinos 698.171 Euro ins Gemeindesäckel geflossen. Für das vergangene Jahr erwartet der Immendinger Kämmerer Patrik Müller einen geringeren Betrag. Er schätzt die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer auf rund 570.000 Euro, was im Wesentlichen auch dem Haushaltsansatz entspricht. Im aktuellen Etat sind immerhin noch 500.000 Euro als Einnahme eingestellt, wobei schon allein auf Grund der weiter vorherrschenden Corona-Einschränkungen unsicher bleibt, inwieweit ein solcher Betrag noch einmal erreicht wird.

Politisch nie gewollt, aber ertragreich

Bürgermeister Manuel Stärk räumt ein, dass es sich bei der Vergnügungssteuer um einen „gewichtigen Einnahmeposten“ des Gemeindeetats handele und man die Mittel wegen zahlreicher anstehender Aufgaben auch brauchen könne. Allerdings seien die Spielhallen politisch nie gewollt gewesen, vor allem schon nicht in der großen Anzahl. „Das hat eben unsere für solche Betriebe günstige Lage direkt an der Bundesstraße mit sich gebracht“, so Stärk.

Nachdem die Ansiedlungen erfolgt waren, habe die Gemeinde zumindest versucht, das Maximale an Steuereinnahmen aus den Casinos zu generieren. Einen entsprechenden Steuersatz legt der Gemeinderat fest. Derzeit stehen in den drei Immendinger Vergnügungsstätten insgesamt 72 Spielgeräte. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent vom Einspielergebnis der Geräte.

Casinos erfüllen die Abstandsregeln nicht

Wie es mit den Konzessionen der drei Casinos Joker, Las Vegas und Zeus weitergehe, könne die Gemeinde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen, hieß es am Dienstag aus dem Immendinger Rathaus. Sicher ist jedenfalls, dass die beiden innerörtlichen Spielhallen laut der aktuellen gesetzlichen Regelung zu nahe an Schulen und Kindergarten liegen und beide auch zu wenig Abstand zueinander haben.

Eine gewisse Möglichkeit für einen Standortwechsel innerhalb der Gemeinde will man in Anbetracht der Gesetzeslage zumindest einräumen. Im neuen Gewerbegebiet „Donau-Hegau II“ soll im mittleren von drei Abschnitten eine Nutzung durch Vergnügungsstätten erlaubt werden. Das bedeutet, ein Casino kann dort betrieben werden, allerdings nicht im Bereich der geplanten Schauseite des Gebiets direkt an der Landesstraße 225, wo nur repräsentative Gewerbebauten zugelassen werden. Bürgermeister Stärk: „Wir machen das nicht, um jemanden umzusiedeln, sondern wollen ein möglichst flexibles Gewerbegebiet haben.“

Eine endgültige Entscheidung falle ohnehin erst beim Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke. Ende kommenden Jahres hofft Stärk, mit der Erschließung des Erweiterungsgebiets beginnen zu können.