Thomas Schröter

Die Überarbeitung der Friedhofsatzung war nicht zuletzt aufgrund der in jüngster Zeit neu eingeführten Bestattungsformen erforderlich geworden. Zudem hat die Stadt in den zurückliegenden Jahren nicht unerheblich in die Friedhöfe in der Kernstadt und den Ortsteilen investiert.

Einer Neufassung der Friedhofssatzung für die Region Geisingen und einer damit einhergehenden Anpassung der Bestattungsgebühren hat der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.

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Die neue Friedhofsatzung und das Gebührenverzeichnis hatten der Gemeinderat und die Ortschaftsräte im Entwurfsstadium bereits ausführlich vorberaten.

Die Ergebnisse dieser Vorberatungen flossen in die finale Fassung ebenso ein wie letzte redaktionelle Änderungen, die der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung eingebacht hat und die im Wesentlichen der präziseren Definition und Erläuterung verschiedener Aspekte dienen, die in der Friedhofssatzung festgehalten werden.

Reihenurnengrab mehr als doppelt so teuer

Klar ist: Die letzte Ruhe auf einem der Friedhöfe in der Region Geisingen wird mit Inkrafttreten der neuen Friedhofsatzung und der damit verbundenen Gebührenanpassung deutlich teurer als bislang.

Dem neuen Gebührengefüge zufolge schlägt beispielsweise ein Reihenurnengrab mit 1695 Euro (bislang: 677 Euro) zu Buche, ein Reihendoppelgrab kostet 3095 Euro (bisher: 2491 Euro).

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Der Gebührenanpassung liegt eine Kalkulation zugrunde, die auf eine Kostendeckung im Bereich von 50 bis 60 Prozent abstellt – und das aus gutem Grund, wie Bürgermeister Martin Numberger in Erinnerung rief: „Rein gesetzlich gesehen muss ein Friedhof wie ein kommunaler Eigenbetrieb betrachtet werden.

Das hieße streng genommen, dass die Kosten zu hundert Prozent aus Gebühren gedeckt werden müssen, was aber in der Praxis nicht darstellbar ist. Um einen deutlichen Kostendeckungsbeitrag kommen wir allerdings nicht herum.“ Zuletzt seien die Friedhofsgebühren im Jahr 2009 angepasst worden.