Auch in Donaueschingen greift das neue Verbot von Schottergärten. Die Stadt setze dabei zunächst einmal auf Aufklärung und Freiwilligkeit, betont die Stadtverwaltung in einer Mitteilung.

Binnen kurzer Zeit machten sie einen beeindruckenden Imagewandel durch: Waren geschotterte Gärten vor wenigen Jahren noch Inbegriff einer modernen und puristischen Flächengestaltung, gelten sie mittlerweile als Symbol für umweltschädigendes Bauen. In Baden-Württemberg hat die Landesregierung jetzt darauf reagiert: Eine Novelle des Landesnaturschutzgesetzes verbietet die Anlage neuer Schottergärten – und ordnet obendrein an, dass auch bestehende Schottergärten begrünt werden müssen, wenn sie nach 1995 angelegt wurden.

Stadt will betroffene Eigentümer aufklären

„Ab sofort wird dies in jedem neuen Bebauungsplan auch festgeschrieben“, wird Stadtplaner Alexander Kuckes in der Mitteilung zitiert. Darüber hinaus werde Donaueschingen die Haus- und Gartenbesitzer aufklären. „Wir setzen hier zunächst einmal auf Freiwilligkeit, Einsicht und Vernunft“, so Donaueschingens Bürgermeister Severin Graf. „Da das Thema gerade überall diskutiert wird, überzeugt sich sicher der eine oder andere ja auch selbst davon, dass ein blühender und grüner Garten doch schöner ist.“

Die Stadtverwaltung werde dann beobachten, wie sich die Lage entwickelt. Und sollte sich auf dem Weg der Freiwilligkeit kein ausreichender Erfolg einstellen, werde es auch in Donaueschingen flächendeckende Kontrollen geben. In diesem Fall würde die Stadt dann auch formelle Rückbauverpflichtungen aussprechen, das Neugestaltungskonzept beurteilen und auch die Ausführung der Umbauten überwachen, heißt es in der Mitteilung.