Es hat nicht jeder Verständnis dafür, doch es gibt einen guten Grund für die Regel. In den Donauhallen herrscht Garderobenpflicht – bei allen Veranstaltungen mit Sitzplätzen in Stuhlreihen. Warum eigentlich darf man nicht selbst entscheiden, ob man die Jacke mit reinnehmen will?

Eine Verordnung ist entscheidend

„Der Grund dafür liegt in den Sicherheitsbestimmungen der Versammlungsstättenverordnung“, sagt Eva-Maria Hirt, Leiterin der Donauhallen. Diese schreibe zwischen Stuhlreihen einen Sicherheitsabstand von mindestens 40 Zentimetern vor.

Eva-Maria Hirt
Eva-Maria Hirt | Bild: privat

„Sitzplätze müssen mindestens 0,50 Meter breit sein. Zwischen den Sitzplatzreihen muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,40 Meter vorhanden sein“, heißt es ganz konkret in der Landesverordnung. Es ist also auch die Mindestbreite des Stuhl vorgegeben.

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In den Donauhallen kostet die Abgabe eines Garderobenstückes derzeit einen Euro, wie die Leiterin sagt. Die Abgabe von Jacken und Mäntel wird auch kostenpflichtig bleiben, denn es gibt mehrere Gründe, die das nötig machen.

Brandlast verringert sich

Zum einen könne, wie bereits angedeutet, dadurch der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten werden. Zum anderen werde im Notfall der Durchgang nicht durch an Stühlen hängende Jacken und Mänteln erschwert. „Zudem wird eine Reduzierung der Brandlast im Veranstaltungssaal gewährleistet“, sagt Hirt. Sind Jacken und Mäntel also nicht im Raum, können sie auch nicht abbrennen.

Nicht jeder hat Verständnis

In der Regel, so sagt die Leiterin der Donauhallen, nehmen die Besucher diese Regeln auch positiv auf. Viele der Besucher würden die Regel auch aus anderen Veranstaltungshallen kennen. Und wenn es doch mal einen Besucher gibt, der die Pflicht zur Abgabe der Jacke nicht versteht, gebe es auch eine Lösung. Das in „seltenen Fällen“ aufkommende Unverständnis mancher Besucher lasse sich dann durch eine Information des Einlasspersonals lösen.