Robert Greuner kann sich über diese Post nicht freuen. Ende März schrieb ihm die Deutsche Umwelthilfe. Der Juniorchef im gleichnamigen Honda-Autohaus bekam einen Schriftsatz, der am Ende einer Zahlungsaufforderung gleichkommt. 5001 Euro soll er als Konventionalstrafe an die DUH zahlen. Verstoßen habe das Autohaus gegen EU-Vorgaben. Was Pkw-Energieverbrauchskennzeichenverordnung heißt, ist ganz praktisch das folierte Schild, das in den Autohäusern direkt beim Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe unverkennbar und deutlich sichtbar angebracht sein muss.

Bei Greuner war das am 13. März bei zwei Autos nicht der Fall. Das erfuhr der 50 Jahre alte Kfz-Meister nach dem Besuch von anonymen Testkäufern beweiskräftig mit Bildern. Weder menschlich sei diese Praxis, noch den kundenorientieren Abläufen eines kleinen Betriebs angepasst. Da lasse sich die Einhaltung der Vorgaben – von Greuner durchaus begrüßt – nicht lückenlos einhalten. "Mit so einem Zahlungsbefehl ist doch die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt", fügt er an. Mit einem Blick in den Kalender rekapituliert er den 13. März, den der Betrieb bei zwei Schulungen, einer Krankmeldung und einem Urlauber mit halber Mannschaft ohnehin angespannt stemmen musste.
Zwei Beanstandungen, zwei Erklärungen. Das eine Fahrzeug sei nach einer Probefahrt zum Abtrocknen vor dem Schauraum gestanden: zu viele Meter entfernt vom Aufsteller. Im anderen Fall fotografierte der Testprüfer einen Neuwagen, der nach Endkontrolle über Nacht in der Werkstatt stand und am Morgen aus der Werkstatt gefahren worden war. Pech für Greuner: Die Linie, die auf dem Boden Verkaufs- von Werkstattbereich trennt, ist verblichen. „Die hätten wir längst mal erneuern sollen“, ärgert sich Greuner.
Deutlich teurer kommt, wenn er nicht Stellung nimmt, die Rechnung der DUH. 2009 war er schon einmal mit nicht umweltkonformem Verhalten aufgefallen und von der DUH abgemahnt worden. Allein die Unterlassungserklärung kostete eine Gebühr von 253,52 Euro. Zehn Jahre später nun der nächste Vorfall, der sich nicht nur auf die Verbrauchsdaten – für Greuner eh von zweifelhafter Aussagekraft – sondern auch auf die fahrbaren Untersätze bezieht. Die Kennzeichnungspflicht für Reifen, 2009 noch nicht im „Programm“, war den DUH-Prüfern ebenfalls eine tadelnde Anmerkung wert. Die fehlte nämlich an diesem Tag in einem Bereich des Verkaufsraums. „Das waren Kompletträder von Kundenfahrzeugen, die wir kurzfristig bis zur Abholung aufbewahrt haben“, erläuterte Greuner.

Dieser inzwischen bereinigte Fehler kostet Greuner im Wiederholungsfall 7500 Euro. Bisher hypothetisch, eine Drohung, dennoch ärgerlich. Denn schon die 5000 Euro aktuell sind für den Familienbetrieb kein Pappenstiel. Er möchte sich noch überlegen, wie er auf das Schreiben der DUH reagiert. Die Aussichten auf eine einvernehmliche Lösung sind vage. Schon die Unterlassungserklärung 2009 hat er mit dem eigenen Hinweis unterschrieben, dass sich die Prüfer bei künftigen Kontrollbesuchen zu erkennen geben müssen. “Damit man ins Gespräch kommt“, meinte er.
Inkognito blieben die Testbesucher zum eigenen Schutz, sagte Agnes Sauter, bei der DUH in Radolfzell für Ökologische Marktüberwachung zuständig. Zudem wolle man Verkäufer nicht in unnötige Gespräche verwickeln. "Anonym oder nicht: Der Sachverhalt bleibt ja der Gleiche", so Sauter. Die DUH habe im März nach 2012 bis 2014 eine Kontroll-Kampagne gestartet, die sich unter anderem auf Autohändler, Baumärkte, Möbelhäuser oder den Küchenfachhandel konzentriert. Es liege an Greuner, die Konventionalstrafe nach dem "sehr moderat" sanktionierten ersten Verstoß 2009 abzuwenden: Wenn er beweisen kann, dass die Autos tatsächlich schon verkauft waren, "können wir gerne in einen Dialog treten".
Die Kontrahenten
- Deutsche Umwelthilfe: 1975 gegründet, positioniert sich der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nach eigenen Angaben für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Öffentlich wahrgenommen und heftig kritisiert wird eher das vermeintliche Geschäftsmodell: Denn die DUH mahnt gerne ab. Als gelisteter Verbraucherschutzverbund ist sie befugt, Verstöße gegen Rechtsverordnungen mit Unterlassungsklagen zu fixieren und danach zu sanktionieren. Kontrolliert werden laut DUH gegenwärtig 20 bis 25 Verordnungen. Die Abmahnkosten, im Jahr mehrere Millionen Euro, verblieben in der Kasse der DUH.
- Autohaus Greuner: Das Autohaus Greuner an der Raiffeisenstraße in Donaueschingen versteht sich bei acht Mitarbeitern als Familienbetrieb. Im Jahr 1972 gegründet, handelte die Firma 25 Jahre die Marken Rover, Mitsubishi und Honda-Motorräder. Seit 1997 ist das von Peter Greuner geführte Autohaus Honda-Autohändler. (wur)