Rüdiger Fein

Alles wird teurer. Kreisweit versuchen die Gemeinden, ihre oft schwierigen, weil Corona-geschädigten Haushalte in Ordnung zu halten. Weit entfernt von großen Problemen ist man in Brigachtal, wo man am 14. Dezember einen Haushalt verabschieden wird, der ohne Kreditaufnahme zurechtkommt.

Dreh an der Gebührenschraube

Dass jetzt trotzdem die Friedhofsgebühren umfassend und teilweise deutlich angehoben werden müssen, ist gesetzlichen Vorgaben geschuldet, nach denen die Gemeinden bei Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen – und dazu zählt auch der Friedhof – Gebühren verlangen müssen. Die Gebühren können bis zu einer vollständigen Kostendeckung verlangt werden, dürfen diese aber nicht übersteigen.

2018 bis 2002 unverändert

Nachdem man in der Gemeinde Brigachtal in den Jahren 2018 bis 2020 durch die bisher verlangten Entgelte bei Beerdigungen lediglich eine Kostendeckung von 56,9 Prozent erreicht hat, steht jetzt eine Neufestsetzung dieser Gebühren an.

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Mit einer jährlichen Unterdeckung von etwa 67 000 Euro in den vergangenen Jahren belaste man den Haushalt der Gemeinde zu stark, so die Verwaltung.

Hilfe vom Profi-Kalkulateur

Für die Gebührenkalkulation hatte man sich professionelle Hilfe bei der Allevo-Kommunalberatung geholt, die für die Kalkulation ein kombiniertes flächen- und fallbezogenes Modell zugrunde legten. Der Vorschlag der Verwaltung, über den der Gemeinderat jetzt diskutierte, strebt eine 80-prozentige Kostendeckung an und wurde nach heftiger Diskussion einstimmig abgesegnet.

Kurios: Urnenbestattungen machen vieles teurer

Es gebe aktuell einen Trend zur Urnenbestattung, die mit weniger Bestattungs- und auch Folgekosten verbunden ist, aber dadurch auch weniger zur Kostendeckung des Friedhofbetriebs beitrage. Einig war man sich, dass man die 80-prozentige Kostendeckung künftig halten wolle.

„Keine einfache Diskussion“

„Dies ist keine einfache Diskussion“, eröffnete Bürgermeister Schmidt die teilweise kontroverse Debatte. So wollte Jürgen Kaltenbach die Urnengräber im Verhältnis teurer machen, um so die Erdgräber zu entlasten. Dem erteilten der Bürgermeister und die anderen Gemeinderäte eine Absage. „Das Friedhofsrecht erlaubt es nicht, dass durch die anfallenden Entgelte für Urnengräber die Erdgräber praktisch subventioniert werden“, so Bürgermeister Schmidt. Die Kalkulation der Gebühren koste sehr viel Zeit und damit Geld, argumentierte der Bürgermeister, der eine Festschreibung der Gebühren bis zum Haushaltsjahr 2026 empfahl.

Auch Marbach sagt Ja

Wegen einer Vereinbarung mit der Stadt Villingen-Schwenningen war im Vorfeld die Ortsverwaltung von Marbach an der Festsetzung der Gebühren zu beteiligen. Ortsvorsteherin Kern-Epple signalisierte, dass man mit den Erhöhungen einverstanden sei.

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