Klaus Dorer

Nach dem die Flurneuordnung auf der Gemarkung des Brigachtaler Teilorts Überauchen nun in trockenen Tüchern scheint, plant die Gemeindeverwaltung nun ihren nächsten Coup: Die Flurneuordnung auf der Gemarkung Klengen/Kirchdorf.

Sinn und Zweck

Eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen sei sinnvoll, denn gerade auf den Gemarkungsflächen von Klengen und Kirchdorf gebe es extrem viele „Besitz-Zersplitterungen“, wie es hieß. Daher hat der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) bereits erste Maßnahmen bezüglich der Flurneuordnung ergriffen und versucht, eine effizientere und produktivere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zu erreichen. Zur Sitzung im Meinrad- Belle-Saal kamen neben Vertretern des BLHV mit Stefan Mink als dessen Vorsitzender auch Werner Obergfell von der Unteren Flurbereinigungsbehörde.

Viel Arbeit, hohe Kosten

Dass so ein Flickenteppich mit hohem Arbeitsaufwand, hohen Produktionskosten, geringer Arbeitsproduktivität und auch hohem Kraftstoffverbrauch verbunden ist, sei wohl jedem klar, sagte der Experte. Zur Flurneuordnung gehöre auch ein auf die neuzeitliche Bewirtschaftung ausgerichtetes Wegenetz mit landschaftspflegerischen Anlagen, ergänzte Bürgermeister Michael Schmitt.

Fördermöglichkeiten

Hier gab Obergfell detailliert Auskunft: Die Maßnahmen der Flurneuordnung könne man mit 71 Prozent bezuschussen. In besonderen Fällen, in denen spezielle ökologische Ziele verfolgt werden, seien sogar bis zu 80 Prozent Förderung des gesamten Projektes möglich, so Obergfell. Für eine Umsetzung der Flurneuordnung sind mehrere Voraussetzungen erforderlich: Vor allem müsse die Bereitschaft von Veränderung der Flächen und des Wegebaus auf eine überwiegende Zustimmung der Grundstückeigentümer oder der Flächen-Bewirtschafter stoßen.

Der Brigachtaler Gemeinderat bei der Sitzung am 27. September. Nun hat das Gremium das nächste Millionen-Projekt zu stemmen: Die ...
Der Brigachtaler Gemeinderat bei der Sitzung am 27. September. Nun hat das Gremium das nächste Millionen-Projekt zu stemmen: Die Flurneuordnung in Klengen und Kirchdorf sowie ein neues Wegenetz kosten 6,6 Millionen Euro. | Bild: Klaus Dorer

In einer gemeinsamen Versammlung von Dezember 2018 gab es bereits die ersten Infos. Die Landwirte standen dem Projekt seinerzeit positiv gegenüber. Um den nächsten Schritt zu veranlassen, sei vor allem zu klären, mit welchen Kosten die Landwirte zu rechnen haben. Auch die Gemeinde hat Interesse an der Umsetzung der Flurneuordnung, vor allem bezüglich der Sanierungen im Bereich des Feldwegebaus und stellte daher eine Kostenbeteiligung in Aussicht.

Kosten der geplanten Flurneuordnung:

Der Gesamtkostenrahmen dürfte bei rund 6,6 Millionen Euro liegen. In diesem Betrag eingeschlossen ist auch der südliche Teil der Römerstraße im Bereich der Aussiedlerhöfe. Aufgrund des bereits hohen Gesamtkostenrahmens sei beabsichtigt, die Sanierung des nördlichen Teils dieser Straße mittels der sogenannten Radwegeförderung des Landes Baden-Württemberg auszubauen und zu finanzieren. Geht man von einer Förderung des Landes von 77 Prozent aus, läge der Eigenanteil aller Teilnehmer bei über 1,5 Millionen Euro.

Die Deckelung der Kosten für die Eigentümer soll, so wie beim Verfahren in Überauchen, laut Gemeinderatsbeschluss vom 27. November 2018 bei maximal 350 Euro pro Hektar liegen. Das würde bedeuten, dass die Gemeinde bei einer Verfahrensfläche von 850 Hektar einen Betrag in Höhe von rund 1,222 Millionen Euro übernimmt. Die Räte erteilten ein einstimmiges Plazet, und auch der BLHV signalisierte Zustimmung.

Flurneuordnung

Die Flurneuordnung von Klengen und Kirchdorf soll ab 2023 über einen Zeitraum von etwa acht bis zwölf Jahren in Angriff genommen werden. Zuletzt waren in Überauchen aus ehemals 1173 Flurstücken von 173 Eigentümern 521 Flurstücke von 151 Eigentümern gemacht worden. Insgesamt wurden 3263 neue Grenzpunkte festgesetzt. Einige Eigentümer hatten in Überauchen dazu ihre Flurstücke veräußert oder waren nicht mehr ermittelbar, sodass die langjährigen Bewirtschafter nun als Eigentümer eingetragen werden können.