Erst sieben Anlagen, dann vier, jetzt drei – das Projektkonsortium hat seine Planungen für den Windpark Bräunlingen aktualisiert. Der wesentliche Grund für die Umplanung sind die Ergebnisse der Windmessung, die mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit zwischen 5,2 und 5,3 Metern pro Sekunde niedriger ausfallen als die zuvor zugrundegelegten Werte. Marco Greci vom Projektentwickler DGEWind skizzierte bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats den aktuellen Planungsstand.
220 Meter Gesamthöhe
Vorgesehen sind laut Greci drei Anlagen, die einerseits einen größeren Rotor und höhere Leistung aufweisen, mit einer Nabenhöhe von 160 Metern und einer Gesamthöhe von 220 Metern, andererseits niedriger ausfallen als der zuvor anvisierte Anlagentyp und deutlich unter der vertraglich geregelten Maximalhöhe von 230 Metern bleiben.
Der Parkwirkungsgrad – diese Kennzahl beziffert das Verhältnis zwischen dem real produzierten Energieertrag einer Windkraftanlage und dem theoretisch maximalen Energieertrag – und damit auch die Wirtschaftlichkeit der Anlagen fällt mit 95 Prozent deutlich höher aus als die ursprünglich angesetzten 85 Prozent.
Größere Wirtschaftlichkeit der Anlagen
Die Mindestabstände zur Wohnbebauung liegen jetzt überall bei mindestens 1000 Metern. Das gelte, wie Greci betonte, insbesondere auch für das Forsthaus Waldhausen, den südlichen Brandhof und Bittelbrunn.
Marco Greci ging auch auf Fragen aus den Reihen des Gemeinderats ein, insbesondere Peter Ebnet (SPD) hatte ihn mit einem umfangreichen Fragenkatalog eingedeckt. Zwei der drei jetzt projektierten Windkraftanlagen lägen an Standorten, die sich in städtischem Besitz befinden, eine Anlage auf einem Grundstück im Eigentum des Hauses Fürstenberg.
Von sieben auf drei Windräder
Die Anzahl der Anlagen sei von anfangs sieben und zwischenzeitlich vier auf jetzt drei reduziert worden, um die Abstände zwischen den Anlagen zu vergrößern und so die Abschattung und Turbulenzen zwischen den Anlagen zu minimieren, was für einen deutlich gesteigerten Parkwirkungsgrad sorge.
Stadt soll keine Kosten haben
Marco Greci zufolge kommen auf die Stadt keine Kosten zu, was den Bau und Betrieb des für den Windpark erforderlichen Umspannwerkes anbelangt. Gleiches gelte für die Zuwegung zu den Anlagen und den Unterhalt dieses Wegenetzes: „Diese Kosten liegen beim Konsortium“, stellte Greci klar.
Gesamtpacht soll niedriger ausfallen
Was die Pachteinnahmen der Stadt anbelange, ändere sich an der Poolregelung – ein Mindestpachtbetrag pro Anlage – nichts; aufgrund gesetzlicher Änderungen werde die Mindestpacht pro Anlage allerdings höher ausfallen als ursprünglich prognostiziert.
Zudem plane der Gesetzgeber ab dem Jahr 2021 die Einführung einer Zwangsabgabe an Kommunen, die der Stadt Bräunlingen voraussichtliche Mehreinnahmen in einer Größenordnung von 23.000 Euro jährlich bescheren könnten. Klar sei allerdings auch, dass die Gesamtpacht bei drei Anlagen grundsätzlich niedriger ausfallen werde als bei ursprünglich angedachten sieben Anlagen.
Was die Bürgerbeteiligung – ebenfalls eine Vorgabe aus Bürgerentscheid sowie Kooperations- und Pachtvertrag – anbelange, sei das Windpark-Konsortium im Gespräch mit einer Gruppe von Interessenten. An der Bürgerbeteiligung als solcher werde nicht gerüttelt, offen sei lediglich deren Ausgestaltung. Dazu werde ein Konzept entwickelt.
Vorgaben aus dem Bürgerentscheid
Auch wenn der Planungsprozess, bedingt durch Faktoren wie Gesetzesänderungen, die Ergebnisse der Windmessung oder technische Neuerungen, Änderungen mit sich bringe, halte das Windpark-Konsortium sich strikt an die verbindlichen, vertraglich niedergelegten Vorgaben aus dem Bürgerentscheid.
Aus diesem Grund seien beispielsweise Anlagen verworfen worden, die sich unter wirtschaftlichen und aus Effizienzgründen angeboten, aber die vereinbarte maximale Gesamthöhe von 230 Metern überschritten hätten. Gerade dieses Beispiel zeige, betonte Stadtrat Rolf Schütz (CDU), dass die Stadt gut beraten gewesen sei, die Verpachtung von Flächen für Windkraftanlagen nur unter bestimmten Vorgaben und unter der Voraussetzung eines positiv ausgefallenen Bürgerbescheids anzugehen.