Tausende Besitzer von Grünflächen, Wäldern oder Äckern haben in den letzten Monaten Post vom Finanzamt bekommen. Der Inhalt des Schreibens war dabei immer der gleiche – es geht um die Grundsteuer. Denn nicht nur Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuerwerte dem Amt melden, sondern auch alle, die über landwirtschaftlich genutzte Flächen verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Landwirte sind oder nicht. Im Gespräch mit dem SÜDKURIER berichten drei Landwirte darüber, was sie von der Grundsteuerreform halten.

  • Ferdinand Welte besitzt rund zehn Hektar Wald sowie ebenfalls rund zehn Hektar Grünland. Für diese landwirtschaftlich betriebenen Flächen muss er die Grundsteuer abführen. Um den bürokratischen Aufwand zu umgehen, leitete Welte die vom Finanzamt erhaltenen Unterlagen an den Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband, kurz BLHV, weiter. Dieser unterstützt seine Mitglieder, die sich aus Land- und Forstwirten, Winzern, Obstbauern sowie Privatpersonen zusammensetzen, in steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. „Dieses Angebot habe ich als Mitglied gerne angenommen“, erzählt Ferdinand Welte. Bislang hat Welte allerdings noch keinen Bescheid vom BLHV erhalten und weiß noch nicht, wie er künftig eingestuft werde, so Welte. Zur Grundsteuerreform meint Ferdinand Welte: Der Staat müsse halt schauen, wo das fehlende Geld überall geholt werden könne.
  • Markus Keller, Landwirt und BLHV-Stadtverbandsvorsitzender aus Opferdingen, sieht das Ziel der Grundsteuerreform darin, diese gerechter zu gestalten. Gerade in Großstädten habe es viele veraltete Werte gegeben, die nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden sollen.

Es gibt zwei verschiedene Arten der Grundsteuer, die je nach Nutzung des Grundstücks erhoben werden. Die Grundsteuer A gilt dabei für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die also agrarisch genutzt werden. Die Grundsteuer B gilt für alle anderen Grundstücke, die bebaut oder bebaubar sind, die also baulich genutzt werden. Ab 2025 soll außerdem die neue Grundsteuer C eingeführt werden, die dann für unbebaute Grundstücke gilt und höher besteuert werden soll. Nach der Grundsteuerreform gehört künftig der Wohnteil eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Grundsteuer B, erläutert Markus Keller. Dabei werde die Grundsteuer B teurer, da zur Berechnung der Grundsteuer nicht wie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen der Ertragswert der Fläche herangezogen werde, sondern der Bodenrichtwert, welcher vor gut zwei Jahren verdoppelt wurde und im Achdorfer Tal nun bei rund 90 Euro pro Quadratmeter liegt, so Markus Keller. Der Bodenrichtwert werde durch den gemeinsamen Gutachterausschuss festgelegt, der sich aus Mitgliedern mehrerer Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises zusammensetzt. Da die Grundsteuer für die Landwirte ertragsneutral bewertet werden soll, wolle man die Grundsteuer A senken, berichtet der BLHV-Stadtverbandsvorsitzende.

  • Stephan Hamburger, Landwirt aus Achdorf, sieht in der Grundsteuerreform einen hohen, zusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand. Zunächst seien die vom Finanzamt zugeschickten Unterlagen mit einem Verzeichnis aller Liegenschaften nicht vollständig gewesen, beklagt Hamburger. Weiterhin versteht der Landwirtschaftsmeister nicht, warum das Finanzamt die Daten nicht selbst aus dem Datensystem übernehme: „Dem Finanzamt liegen die Grundstücksdaten vor“, so Stephan Hamburger. Aufgabe aller Landwirte und Bürger sei es nun, die Flächen aus einem online zugänglichen Datensystem herauszulesen und in die Unterlagen für das Finanzamt einzutragen, beschreibt der Landwirt die für ihn aufgetragene Arbeit. Zudem teilt er die Auffassung seiner Kollegen, dass eine Kostensteigerung wahrscheinlich sei.
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