Geklagt gegen die Genehmigungen hat die bundesweit tätige Naturschutzinitiative e.V. mit Sitz in Quirnbach im Westerwald. Zuständig ist das Verwaltungsgericht Freiburg.
Nach Auffassung der Freiburger Richter ist die Genehmigung des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis für die den Windpark Länge und den Windpark Blumberg rechtswidrig, weil das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde sämtliche Genehmigungen hätte erlassen müssen und nicht nur die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Dies, so die Richter, schreibe das Bundesimmissionsschutzgesetz eindeutig vor.

Die Waldumwandlungsgenehmigung (Rodungsgenehmigung) wurde dagegen vom Regierungspräsidium Freiburg als Obere Forstbehörde erlassen, wie dies der Windenergieerlass der baden-württembergischen Landesregierung aus dem Jahr 2012 vorsieht.
Aus dem gleich Grund wie im aktuellen Urteil vom 12. März hatte das Verwaltungsgericht Freiburg schon am 15. Februar die Waldumwandlungsgenehmigung für den Windpark Blumberg für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte auch hier die Naturschutzinitiative.

Nach dem Urteil vom 15. Februar hat die Naturschutzinitiative auch gegen die Waldumwandlungsgenehmigung für den Windpark Länge geklagt. Auf der Länge wurde allerdings Anfang 2018 bereits für die sieben Schwachwindkraftanlagen, die das Unternehmen Solarcomplex erstellen will, gerodet. Rund zwei Wochen, bevor der Petitionsausschuss des Landtags vor Ort kam.
