In Bezug auf die Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrages haben sich die Fronten nun endgültig geglättet. In den vergangenen zwei Jahren gab es diesbezüglich viel Unmut und Diskussionen, der Gewerbeverein der Stadt rief sogar zu einer Petition auf. Das ist jetzt beigelegt, das Thema wurde neu diskutiert und einen Tag vor der letzten Sitzung des Gemeinderates im Mai noch einmal intensiv im Marketing-Beirat beraten.

In der Gemeinderatssitzung einen Tag später legte Stadtkämmerer Thomas Berninger noch einmal Einzelheiten dar. Klar ist, alle Gewerbetreibenden der Stadt und ihrer Ortsteile, die in irgendeiner Art vom Fremdenverkehr in der Stadt profitieren, müssen die Fremdenverkehrsabgabe bezahlen. Für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 erfolgte die Veranlagung nach individueller Einschätzung. Die Art der Schätzung durch die Verwaltung empfand der Gewerbeverein als nicht transparent mit dem Hinweis, dass in Bad Krozingen zum Beispiel die Vorteilssätze branchenspezifisch festgelegt seien.

Es gebe zwei Verfahren zur Bestimmung des Vorteilssatzes beim Fremdenverkehrsbeitrag, erklärte Berninger. Einmal das bisher von der Stadt seit 1980 angewendete Verfahren mit individueller Vorteilsschätzung, zum anderen die Vorgehensweise, bei der der Gemeinderat die Vorteilssätze einheitlich branchenspezifisch und gegebenenfalls lagebezogen festlegt. In ein „Nordmodell“ und ein „Südmodell“ aufgeteilt, erklärte der Kämmerer die Vor- und Nachteile. Das Südmodell wird hauptsächlich in Bayern und Baden-Württemberg angewendet. Es hat im Gegensatz zum Nordmodell den Vorteil der individuellen Einschätzung (die wirtschaftlichen Vorteile durch den Kur- und Fremdenverkehr sind bei jedem Beitragspflichtigen sehr unterschiedlich) und eine hohe Rechtssicherheit. Dieses Modell wird auch vom Gemeindetag Baden-Württemberg empfohlen. Die Sätze sind jedoch aufgrund möglicher Schwankungen (Wetter, oder wie geschehen durch die Corona-Pandemie oder zum Beispiel Einschränkungen durch Baumaßnahmen) jährlich durch den Gemeinderat zu überprüfen, der die Höhe des prozentualen Beitragssatzes festlegt. Beim Nordmodell wäre der Satz fest und keine Abweichungen möglich. Das würde nach Ansicht der Stadtverwaltung wiederum Klagen und Widersprüche wegen Ungerechtigkeit provozieren.

„Zusammenfassend hält die Verwaltung das aktuelle Veranlagungsverfahren, das über 30 Jahre so Bestand hat, mit einer individuellen Vorteilsschätzung für die geeignete Vorgehensweise, um auch in Zukunft den Fremdenverkehrsbeitrag rechtssicher festzusetzen und die Beitragsgerechtigkeit sicherzustellen“, hieß es in der Sitzungsvorlage zu diesem Thema.

Für ihn sei die Beitragsgerechtigkeit ein entscheidender Faktor, weiterhin das Südmodell anzuwenden erklärte Bürgermeister Jonathan Berggötz. FDP-Stadträtin Andrea Kanold, gleichzeitig Mitglied im Vorstand des Gewerbevereins, wies erneut darauf hin, wie wichtig es sei, die Stimmung der Unternehmer zu berücksichtigen. Heinrich Glunz (CDU) führte den Beitragsprozentsatz als entscheidenden Faktor an. Gottfried Schacherer von den Freien Wählern sieht Schwierigkeiten in der Veranlagung einheimischer Handwerker und auswärtiger Handwerker.

Beschlossen wurde schließlich, gemäß der Sitzungsvorlagen, dass die Vorteilsschätzung bei der Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages 2024 bis 2028 weiter durch individuelle Schätzung erfolgt und im Zuge der Neukalkulation für die Jahre 2024 bis 2028 keine Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung erfolgt. Kämmerer Berninger wird dem Gemeinderat demnächst Zahlen präsentieren, dann soll die Kalkulation erfolgen, Klinikforum und Gewerbeverein ihre Meinung dazu mitteilen und der Gemeinderat die neue Satzung beschließen. Diese soll ab 1. Januar 2024 gültig sein.