Region
In 48 Stunden zur Fälschung: Verschärfte Gesetzeslage bremst den Impfpasshandel nicht aus
Sowohl das Fälschen von Impfpässen als auch die Nutzung von Fälschungen kann seit dem 24. November 2021 deutlich härter geahndet werden als zuvor. Tätern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf beziehungsweise zwei Jahren für die jeweiligen Vergehen. Ist die Zeit der Impfpassfälscher seitdem vorbei? Eine SÜDKURIER-Recherche kommt zu einem anderen Schluss.
