Uli Homann

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat auf Anfrage des SÜDKURIER klar dementiert, für die Altersbestimmung des wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten afghanischen Flüchtlings Hussein K. zwei Millionen Euro aufgewendet zu haben. Das war in Medienberichten, unter anderem in „welt online“, von Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen behauptet worden.

Diese Angabe bezeichnete Oberstaatsanwalt Michael Mächtel als „völlig unrealistisch“. Die Kosten der Altersbestimmung durch schriftliche Gutachten im Ermittlungsverfahren und mündliche Gutachten in der Hauptverhandlung dürften sich dagegen, so Mächtel, „insgesamt auf mehrere tausend Euro, jedoch im unteren fünfstelligen Bereich belaufen.“ Die Rechnungen der Gutachter bezahlt die Staatsanwaltschaft, da sie die Aufträge zur medizinischen und wissenschaftlichen Altersbestimmung erteilt hat. Was abgerechnet werden kann, ist im Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz geregelt und unterliegt keiner freien Preisgestaltung.

Hussein K. hat am 16. Oktober 2016 die 19-jährige Studentin Maria L. in Freiburg überfallen, schwer vergewaltigt und anschließend so im Fluss Dreisam abgelegt, dass die bewusstlose junge Frau ertrinken musste. Die Bestimmung seines Alters war notwendig geworden, weil er sich mit unterschiedlichen und offenkundig falschen Angaben jünger gemacht hatte. Die beauftragten Gutachter waren zu dem Schluss gekommen, Hussein K. sei zur Tatzeit mit höchster Wahrscheinlichkeit älter als 21 Jahre gewesen. Unter anderem wurden Jahresringe an einem gezogenen Zahn des Mörders, den er aufbewahrt hatte, untersucht. Das Gericht hatte Zweifel an der Sicherheit der Methode, verurteilte Hussein K. wegen seiner fortgeschrittenen Entwicklung aber nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haft.