Am Freitag, 4. August, fiel das Urteil im Prozess um die Bluttat von Markdorf: Wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz wurde Gezim F. zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Er hatte am 21. Januar 2023 seine getrenntlebende Ehefrau Sebastiana F. im Megamix-Markt vor Augenzeugen unvermittelt erschossen.
In der Verurteilung folgte das Gericht dabei größtenteils den Forderungen der Staatsanwaltschaft – nur die besondere Schwere der Schuld erkannte das Gericht nicht an. Ein solche Beurteilung der Tat wäre revisionstechnisch leicht angreifbar, argumentierte Richter Arno Hornstein. Verteidiger Klaus-Martin Rogg hatte auf eine Affekttat plädiert – Gezim F. habe den Megamix-Markt nicht mit dem Vorsatz betreten, Sebastiana F. umzubringen. Er war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert und auf Kokainentzug. Als Sebastiana F. ihm gesagt habe: „Jimmy, hau ab“, habe Gezim F. sie im Affekt erschossen, sagte Rogg.
Diese Version der Tat hielt das Gericht nicht für plausibel. Die Kammer wertet den Mord als Bestrafung der Getöteten, da sie den Ehemann durch das Verlassen in seiner Ehre verletzt habe. Das wertet die Kammer der Staatsanwaltschaft folgend als niedrigen Beweggrund, ein Mordmerkmal. Auch das Mordmerkmal der Heimtücke sah das Gericht als erfüllt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.