Ab heute, Montag, 19. April, gilt in Baden-Württemberg eine inzidenzunabhängige Schnelltestpflicht an den Schulen mit zwei Testungen pro Woche. Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzunterricht und der
Wald
Erziehungsberechtigte testen Kinder in der Gemeinde Wald zuhause
Die Schnelltestpflicht ist ab Montag, 19. April, Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Schulen. Die Gemeinde Wald hat als Schulträger 1500 Test besorgt.
