Stetten am kalten Markt, Sigmaringen
Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage für eine unangemessene Reaktion durch einen Bundeswehr-Ausbilder
Ungehalten hatte ein Ausbilder bei der Bundeswehr in Stetten am kalten Markt einem Rekruten während einer Übung eine Pistole vor den Kopf oder den Bauch gehalten. Zeugen sahen die Aktion nicht als bedrohlich an. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Sigmaringen wurde gegen Zahlung von 600 Euro an eine soziale Einrichtung eingestellt.
