Mit einer sogenannten „Einbeziehungssatzung“ versucht die Gemeinde in der „Oberen Dorfstraße“ in Oberglashütte drei bis vier neue Bauplätze auszuweisen. Mit einer solchen Satzung können nach den Vorschriften des Baugesetzbuches einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile zugeordnet werden.
Nachfrage nach Wohnraum vorhanden
Wie Bürgermeister Maik Lehn das Gremium wissen ließ, beabsichtige die Gemeinde am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Oberglashütte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 609 die Einbeziehungssatzung „Obere Dorfstraße“ zu erlassen. Voraussetzung sei, dass die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt seien: „Diese Voraussetzung ist erfüllt“, sagte Lehn, nachdem sich das Plangebiet im Norden und Osten angrenzend an mehrere Wohngebäude befinde, wobei es sich dabei um Einzelhäuser mit Garten handle: „Eine Fortführung der Bebauung mit weiteren Einfamilienhäusern bietet sich daher an und ist aufgrund der Nachfrage nach Wohnraum auch erforderlich“, sagte Lehn. Zumal sich die künftige bauliche Nutzung der neu entstehenden Plätze in die Bestandsbebauung einfügen solle.
So viele Bauplätze gibt es
Laut Lehn sollen auf der geplanten Fläche „drei oder vier Bauplätze in der Größe von 500 bis 700 Quadratmetern“ geschaffen werden, von denen am Ende einer für den gemeindlichen Verkauf zur Verfügung stünde. Lehn wies auch darauf hin, dass die Erschließung der Plätze über die Obere Dorfstraße erfolgen soll. Das Gremium fasste einstimmig den notwendigen Beschluss und beauftragte die Verwaltung mit dem weiteren Verfahren.