Neben verschiedenen anderen Steuern und Gebühren überprüfte und erhöhte der Gemeinderat kurz vor Jahresende auch die Benutzungsgebühren für den Bürgersaal und die Heuberghalle. Die Benutzungsgebühren für den im Untergeschoss der Nachbarschaftsgrundschule befindlichen Bürgersaal gelten seit dem Bau fast unverändert. Der Bürgersaal wird seither fast ausschließlich vom Musikverein genutzt. Lediglich der Betrag wurde im Rahmen der Euroeinführung von 20 Mark auf 10 Euro pro Übungseinheit (Probe) umgestellt. Ab dem 1. Januar 2023 erhöhte der Gemeinderat für die Benutzung des Bürgersaals durch den Musikverein pro Übungseinheit der Inanspruchnahme auf 13 Euro. Für die Benutzung des Bürgersaals oder eines Nebenraumes durch einen anderen Verein wird pro angefangene 90 Minuten der Inanspruchnahme ein Betrag von 13 Euro erhoben. Bei Veranstaltungen durch Auswärtige erhöhen sich die Beträge um 100 Prozent.

Für die Heuberghalle hat der Gemeinderat am 1. Dezember eine Gebührenordnung beschlossen, die ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Die Gemeinde erhebt demnach zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für den Betrieb (Unterhaltung, Reinigung, Heizung) der Halle ein Benutzungsentgelt, das innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig wird. Die Gebühren für die Nutzung der Heuberghalle für Trainings- und Übungsstunden werden quartalsweise, jeweils für das vorangegangene Quartal aufgrund des Inhalts des Belegungsplanes ermittelt, festgesetzt und in Rechnung gestellt. Für die Benutzung der Halle einschließlich der Sportgeräte, Umkleideräume und sanitären Anlagen wird pro Übungseinheit der Inanspruchnahme ein Betrag von 13 Euro (bisher 10 Euro) erhoben. Auch für die Benutzung des Foyer-Raums einschließlich der sanitären Anlagen werden pro Abend 13 Euro erhoben. Die Benutzung der Duschen erfolgt mit Wertmarken, die zum Stückpreis von 1,50 Euro (bisher 1 Euro) bei der Gemeindekasse erworben werden. Beim Kauf von elf Duschmarken müssen nur zehn bezahlt werden.
Für Vereine einmal im Jahr Gebührenfrei
Gebührenfrei sind Veranstaltungen der Gemeinde sowie der örtlichen Vereine, soweit kein Eintrittsgeld erhoben und keine Getränke und Speisen gereicht werden, also kulturelle Veranstaltungen. Jeder Verein erhält einmal im Jahr die Halle für eine kulturelle oder sportliche Veranstaltung für einen Tag gebührenfrei. Die Gebühr für Nebenräume und die Verbrauchsgebühren sind dagegen zu bezahlen. Ebenfalls gebührenfrei sind Veranstaltungen der Schule und des Kindergartens. Die Kirchengemeinden sind den Vereinen gleichgestellt. Gebührenfrei ist auch die Benutzung der Halle für Kinder und Schüler bis zum 18. Lebensjahr (A-Jugend) und das Mutter-Kind-Turnen.
Für Festveranstaltungen und dergleichen gelten künftig folgende Brutto-Beträge, also inklusiv Umsatzsteuer. Die Halle mit Benutzung der Bühne und Lautsprecheranlage kostet pro Veranstaltungstag 210 Euro, das Foyer für Vereine 40 Euro und das Foyer für private Personen 90 Euro. Der Schankraum und die Küche werden mit jeweils 40 Euro berechnet. Die Umkleiden und Duschen werden mit 20 Euro je Raum in Rechnung gestellt. Bei Barbetrieb im Geräteraum kassiert die Gemeinde pro Tag 210 Euro extra. Das Aufstellen einer zusätzlichen Bar oder Theke in der Halle mit Alkoholausschank erfordert weitere 90 Euro Gebühr. Bei Kinder- und Jugendveranstaltungen beträgt der Tagessatz 59,50 Euro und damit unverändert gegenüber der bisherigen Gebühr. Die Gebühren bei reinen kulturellen Veranstaltungen wie Konzerten oder Theater und sportlichen Veranstaltungen betragen 110 Euro. Bei der Benutzung des Schutzbodens an der Fastnacht oder bei Tanz- und ähnlichen Veranstaltungen erhebt die Gemeinde einen Zuschlag in Höhe von 180 Euro sowie für den Verbrauch des Spezialklebebandes einen Betrag nach tatsächlichem Verbrauch der Rollen (sind meist 140 Euro). Der Zuschlag für die Bewirtung nach 3 Uhr nachts beträgt 250 Euro.
Nebenkosten nach tatsächlichen Werten
Die Nebenkosten wie Strom, Heizung, Müllabfuhr oder Telefon werden nach tatsächlichen Werten abgerechnet. Bei Veranstaltungen über mehrere Tage betragen die Gebühren ab dem 2. Tag nur 50 Prozent. Bei Veranstaltungen von örtlichen Gewerbetreibenden erhöhen sich die Gebühren um 50 Prozent und bei Veranstaltungen durch Auswärtige um 100 Prozent. Für den Sicherungswachdienst der Feuerwehr Schwenningen wird je Stunde eine Gebühr von 10 Euro in Rechnung gestellt.