"Das ist ein Rotmilan-Dichte-Zentrum"
Ein toter Mäusebussard, gefunden am Fuß eines Windades in Hilpensberg, bestärkt die Mitglieder der Bürgerinitiative, die sich gegen die bestehenden drei Anlagen sowie sieben zusätzlicher Anlagen in dem Gebiet wehren, in ihrer ablehnenden Haltung.

Der bestehende Windpark wird bekanntlich von der Firma VenSol betrieben. Für Naturschützerin Margret Bures ist der Fund ein Beleg, dass Vögeln grundsätzlich von Windrädern Gefahr droht, wobei bislang der streng geschützte Rotmilan im Fokus stand. Nach Angaben von Bures entwickelt sich aber auch der Mäusebussard zu einer bedrohten Art, die es zu schützen gelte. Bezüglich des Rotmilans konstatiert sie, dass sich das Gebiet um Hilpensberg beziehungsweise die Linzgau-Region sich zu einem Rotmilan-Dichte-Zentrum entwickelt haben: „Das neue Mekka für Greifvögel“.
Firma will weitere Windräder bauen
Bekanntlich hatte das Vorkommen des streng geschützten Greifers dazu geführt, dass die Stadt Pfullendorf ihre Windparkpläne in Hilpensberg auf Eis legte. Auch der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben cancelte das Gebiet als potenzieller Windkraftstandort. Die Firma Abo-Wind will in dem Gebiet vier weitere Windräder bauen, und zwar in den Wäldern des Spitalfonds Überlingen. Laut Planung der Firma soll die Genehmigung im ersten Halbjahr 2019 erteilt werden, so dass man im zweiten Halbjahr mit der Rodung der benötigten Waldflächen und dem Anlagenbau beginnen kann. Die Inbetriebnahme ist für das zweite Halbjahr 2020 geplant.
Unterlagen sind noch unvollständig
Auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigt Pressesprecher Tobias Kolbeck, dass die Antragsunterlagen der Firma Abo-Wind bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt vorliegen. „Diese sind allerdings noch nicht vollständig, sodass das offizielle Verfahren noch nicht begonnen werden konnte“, erklärt dazu Amtsleiter Adrian Schiefer, dass sich die Behörde im Gespräch mit der Firma befinde. „Das Genehmigungsverfahren wird öffentlich sein“, ergänzt Schiefer, dass jeder die Unterlagen einsehen und eine Stellungnahme dazu abgeben könne. Keine Aussage gibt es von Schiefer zu dem artenschutzrechtlichen Gutachten von Pfullendorf und Heiligenberg. Er bestätigt lediglich, dass das Gutachten vorliege und wie alle übrigen Stellungnahmen in die Entscheidung einbezogen wird.
Mäusebussard keine streng geschützte Art
Bezüglich des toten Mäusebussards macht Schiefer deutlich, dass diese Spezies nicht zu den streng geschützten Arten gehöre. Er erinnert an das zwischen Landratsamt und Windradbetreiber festgeschriebene Monitoring, um zu überwachen, welche Konfliktträchtigkeit die Anlagen für Vögel und Fledermäuse. Zum Monitoring gehöre auch die punktuelle Suche, ob es generell geschlagene Tiere gibt. „Entsprechende Funde gab es bislang nicht“, erklärt Schiefer. Damit Kollisionen zwischen Tieren und der Anlage möglichst ausgeschlossen werden, habe man dem Anlagenbetreiber vorgeschrieben, Abschaltzeiten einzuhalten.