"Anzeige gegen Unbekannt"
Von der Bürgerinitiative, die gegen den bestehenden Windpark sowie gegen geplante Bauvorhaben im Windkraft-Plangebiet Denkingen/ Hilpensberg/ Heiligenberg protestiert, meldete sich Margret Bures bei der Bürgerfrageviertelstunde in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu Wort. Bures teilte mit, die Bürgerinitiave habe Anzeige erstattet, da es sich bei der Fällaktion um einen Eingriff in das Naturschutzrecht und um eine Straftat handle. Das heißt, es wird polizeilich gegen Unbekannt ermittelt. Die BI-Sprecherin wollte von Bürgermeister Thomas Kugler wissen, ob und wie der Sache nachgegangen werde. „Wir werden das sauber abarbeiten“, sagte Kugler. Eine Anzeige sei von kommunaler Seite nicht erstattet worden.
"Ein Drittel der Bäume fehlt"
Am Nachmittag vor der Gemeinderatssitzung habe ein Gespräch stattgefunden, an dem Josef Waldschütz von der Stadtverwaltung, Vertreter des Landratsamtes und Forsteigentümer teilgenommen haben. Auch das Ministerium sei informiert. Auf Grundlage der Kartierung des Gebiets bei Denkingen durch das Büro Senner seien 27 Standorte gecheckt worden. „Ein Drittel der Bäume fehlt“, bestätigte Kugler. Um die noch bestehenden Horste zu schützen, vier Horste seien aktuell noch unbesetzt, würden diese Bäume nun markiert, damit sie nicht auch noch gefällt werden.
22 belegte Horste kartiert
Auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigte Margret Bures von der "BürgerInitiative Mensch Natur Oberer Linzgau", dass man im Umkreis von 3,3 Kilometern von den bestehenden drei Windrädern in Hilpensberg bis zum "Malaienwald" exakt 22 belegte Milanhorste kartiert habe. Von diesen Horstbäumen seien nun einige verschwunden beziehungsweise nur noch der Baumstumpf zu sehen.
"Verfahren wird nicht verzögert"
Auf die Frage, was denn passiert, wenn die Polizei jemanden ausfindig macht, der einen Horstbaum gefällt hat, erklärt das Landratsamt Sigmaringen, dass man den konkreten Einzelfall prüfen müsste, wobei eine Baumfällung mit Horsten gegebenenfalls gegen den Artenschutz verstoße. Ein Verstoß gegen den strengen Artenschutz, könne strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, die über ein Bußgeld hinaus gehen. "Nachdem das Genehmigungsverfahren eine gewisse Zeit benötigt, werden die Ermittlungen das Verfahren momentan nicht verzögern", erklärt Pressesprecher Fabian Oswald auf die Frage, ob denn die aktuellen Ermittlungen das Genehmigungsverfahren für geplanten vier Anlagen im Überlinger Spitalwald verzögerten.
Gesamtpopulation ist entscheidend
Bei Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen habe bezüglich des Artenschutzes grundsätzlich die Präsenz des Rotmilans eine große Relevanz. Dabei spielten Horste und Horstbelegungen eine große Rolle, wobei das Wegfallen von einzelnen Horstbäumen nicht automatisch dazu führe, dass sich die Präsenz und Relevanz der streng geschützten Art im Gebiet entscheidend verändere. "Ob sich aus den Ermittlungen Erkenntnisse ergeben, die auf das Verfahren Auswirkungen haben könnten, bleibt abzuwarten", ergänzt Oswald. Nach seinen Angaben plant die Behörde, außer den Baummarkierungen, keine weiteren Maßnahmen zum Schutz der derzeit bekannten Horstbäume.
Rechtliche Bewertung
Sucht man im Internet nach den Worten „Rotmilanhorst“ und „Zerstörung“, erhält man über die Suchmaschine Google mehr als 10 000 Treffer. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Falkenorden (DFO) fordern eine konsequente Strafverfolgung. Sie wollen, dass das Zerstören von Nestern beziehungsweise Horstbäumen nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat eingestuft wird. Der Rotmilan ist bekanntlich streng geschützt und eine vorsätzliche Beseitigung eines Geleges wird als Straftat geahndet, und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. (siv)