Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen wird am 12. September für ihren Parteifreund Thomas Bareiß Wahlkampfhilfe leisten und die Beiden planen einen gemeinsamen Auftritt in Balingen. Ob die die Bundeswehrchefin dann auch Aussagen zu dem vermeintlichen Skandal in der Staufer-Kaserne Pfullendorf machen wird, ist unklar.

Sicher ist, dass am morgigen Mittwoch, 19. Juli, das Verwaltungsgericht Sigmaringen über die Klage von vier Soldaten verhandelt, die sich gegen ihre vorzeitige Entlassung wehren. Auf die Frage, ob die Ministerin vor oder nach ihrem Septemberauftritt in Balingen womöglich selbst nach Pfullendorf kommt, um sich vor Ort ein Bild zu verschaffen, erklärte das Bundesministerium für Verteidigung in Berlin auf Anfrage des SÜDKURIER, dass man keine Kenntnis von einem solchen Termin habe. Auf Nachfrage präzisierte der Pressesprecher, dass es keinen presseöffentlichen Termin gebe.

Allerdings sollen nach Informationen des SÜDKURIER in der Staufer-Kaserne schon die Vorbereitungen für den ministeriellen Besuch laufen, und als Datum wird der der 13. September kolportiert. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen würde es gleichfalls begrüßen, wenn seine ministerielle Parteikollegin den Weg in den Linzgau suchen und finden würde. Nach seinen Angaben fällt die Entscheidung über einen Besuch in dieser Woche.

Am morgigen Mittwoch erfährt die Öffentlichkeit möglicherweise Details über den vermeintlichen Skandal in der Staufer-Kaserne. Vier Soldaten klagen gegen ihre vorzeitige Entlassung vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts. "Zwei Soldaten auf Zeit sowie zwei freiwillig Wehrdienstleistende (FWD) aus dem Ausbildungszentrum Spezielle Operationen Bereich Unterstützung wenden sich gegen Entlassungsbescheide des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr, die mit der Teilnahme an mehreren sog.

„Taufen“ / „Aufnahmeritualen“ neuer Kameraden im Herbst 2016 und im Januar 2017 begründet wurden", heißt es in einer Presseankündigung des Gerichts. Den Klägern werde vorgeworfen, mit ihrem Verhalten ihre Dienstpflichten schuldhaft verletzt zu haben und ihr Verbleiben in der Bundeswehr würde die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden. Vor sechs Monaten hatten Berichte aus der Kaserne in Pfullendorf für Schlagzeilen gesorgt. Dort sollen sich Soldaten mit sexuell-sadistischen Praktiken und Gewaltritualen die Zeit vertrieben haben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits einen Teil der Vorwürfe entkräftet, die von der Leyen damals, am Tag 1 des Skandals, als „abstoßend und widerwärtig“ bezeichnet hatte. Die Sachlage sei verkürzt dargestellt worden, es gebe keine Hinweise auf Straftaten in der Sanitäterausbildung, erklärten die Strafverfolger und verzichteten auf die Einleitung eines Verfahrens.

Viele Soldaten werfen der Ministerin vor, Sachverhalte falsch dargestellt und Vorgänge aufgebauscht zu haben. Auch Oberst Thomas Schmidt, der im März von seinem Kommandoposten in der Staufer-Kaserne abgelöst worden war, hatte sich medienwirksam über die Kommunikation beklagt und sich als "Bauernopfer" bezeichnet.

Der langjährige Heeres-Chefausbilder Walter Spindler erfuhr aus den Medien, dass er seinen Posten wegen der Skandale räumen muss.

Zwei Verfahren

  • Am 24. Mai erklärte die Staatsanwaltschaft Hechingen, dass nach Durchsicht und Prüfung der maßgeblichen Akten der Bundeswehr bei der Kampfsanitätsausbildung keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten ergeben habe. Gegenstand dieses Verfahren war der öffentlich-rechtliche Vorwurf, dass in der Staufer-Kaserne sexuell-sadistische Praktiken an der Tagesordnung gewesen seien.
  • Das zweite Verfahren betraf die "Aufnahmerituale"
Rückmeldung an den Autor geben