
Soll für die künftige Gewerbefläche „Erweiterung Industriepark nördlicher Bodensee„ in der Änderung des Flächennnutzungsplans eine 200 Meter breite Pufferzone nördlich entlang des Mettenbachs eingeplant werden, oder nicht? An dieser Frage entzündete sich am Dienstagabend eine kontroverse Debatte zwischen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Verwaltung im Meßkircher Gemeinderat. Am Ende wurde die Pufferzone, die vom Planungsbüro Senner zunächst in den Textentwurf der Flächennutzungsplanänderung eingetragen worden war, wieder herausgenommen – mit den Gegenstimmen der Grünen.
Meßkirch bringt drei neue Gebiete in Flächennutzungsplan ein
Zahlreiche neue Entwicklungen gibt es in Meßkirch, Leibertingen und Sauldorf, den drei Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft. Um diese baurechtlich abzusichern, ist eine erneute – insgesamt die vierte – Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft notwendig. Was die Gemeinde Meßkirch angeht, gibt es drei Neuaufnahmen in den Plan: die Sonderbauflächen „Solarpark“ und „Energieerzeugung“ sowie die geplante Gewerbefläche „Erweiterung Industriepark Nördlicher Bodensee„.

Letztere soll westlich des Stadtzentrums Meßkirch, südlich von Heudorf und der Bundesstraße B 313/B 311 entstehen. Bislang wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet liegt im Naturpark „Obere Donau„, südlich an die überplante Fläche grenzt das Naturdenkmal „Birkenloch“ an. Das Planungsbüro Senner hatte als Kompensationsmaßnahme in den Textentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung eingetragen, dass eine Pfufferzone vorgesehen werden soll.
Pfufferzone sollte Betroffenheit des Naturdenkmals reduzieren
„Durch die hohe Artenvielfalt, insbesondere im südlichen Bereich der Planungsfläche, empfiehlt es sich, eine etwa 200 Meter breite Pfufferzone nördlich des Mettenbachs (...) in die Planung aufzunehmen“, hieß es im Textentwurf des Büros. In dieser Zone sollte die Bebauung grundsätzlich unterlassen oder mindestens auf ein Minimum reduziert werden, um die Betroffenheit des Naturdenkmals mit seiner Artenvielfalt so gering wie möglich zu halten.
Als alternative Gestaltung schlugen die Planer unterschiedliche Rohbodenflächen und Böden mit verschiedener Vegetation vor. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, den Biotopverbund entlang des Mettenbachs durch den Ausbau und die Pflege es Gewässerrandstreifens zu schützen und weiter zu verbessern.
Eintrag gehört laut Stadtbauamtsleiter in den Bebauungsplan
Den Gemeinderäten lag der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit dem Eintrag der Pufferzone durch die Planstatt Senner vor. Doch Stadtbauamtsleiter Stephan Frickinger verkündete gleich zu Beginn, dass es eine „unwesentliche Änderung“ gegeben habe, nämlich die Streichung genau dieses Passus. Die Festlegung der Zone im Flächennutzungsplan sei verfrüht; sie gehöre in den später auszuarbeitenden Bebauungsplan für das Gewerbegebiet. Das sei ein Fehler des Planungsbüros gewesen.
Grüne halten Eintrag für wichtig
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen konnte sich mit der Streichung nicht anfreunden. „Wir halten diese 200 Meter für extrem wesentlich, deshalb würde wir der Aussage nicht zustimmen, dass es sich um eine unwesentliche Änderung handelt“, wandte Angela Andres ein. Im Großen und Ganzen sei es so, dass die Fraktion schon mehrfach Bedenken geäußert haben, dieses Industriegebiet in direkter Nähe zum Naturdenkmal zu planen.
Naherholungsgebiet für die gesamte Weststadt
Das Büro Senner sei sehr erfahren und habe in der Beurteilung der Landschaftsökologie die Beeinträchtigung als sehr hoch eingeschätzt. „Wir sehen das genauso. Wir halten es für essenziell für Meßkirch, dass diese Pufferzone erhalten bleibt als Naherholungsgebiet für die gesamte Weststadt“, betonte Andres.
Zweckverband wird später über Bebauungsplan entscheiden
Bürgermeister Arne Zwick hielt dagegen, dass es nicht Geschmackssache sei, was eine „wesentliche Änderung“ ist. Dies sei gesetzlich definiert. Der Punkt werde später im Bebauungsplan noch ausreichend berücksichtigt werden, betonte der Bürgermeister. „Der Bebauungsplan ist dann aber nicht mehr Sache des Gemeinderats, sondern des Zweckverbands“, so Andres im Schlagabtausch. Die Meßkircher Räte könnten dann nicht mehr mitsprechen, meinte sie.
Auch der Zweckverband müsse sich an das Recht und Gesetz halten, entgegnete Zwick. „Ich bin sicher, dass wir nach dem Ende der Planung für die Naherholung der Meßkircher mehr erreicht haben, als es jetzt der Fall ist“, sagte Zwick. Stephan Frickinger erläuterte, dass Empfehlungen wie die 200 Meter breite Pufferzone generell nicht einfach so ausgesprochen werden könnten, sondern auf einem arten- und umweltschutzrechtlichen Gutachten basieren müssten, was hier nicht geschehen sei.
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmt komplett dagegen
Bei vier Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen wurde der Textenwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans nach Streichung der Pufferzone vom Gremium abgesegnet.