Wildbiene und Co. geht es derzeit in der freien Natur nicht gut. Ihre Zahl nimmt immer mehr ab. Deswegen gibt es in Baden-Württemberg gegenwärtig die Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren. Weil dieses Papier aus Sicht vieler Landwirte, Winzer und Obstbauern aber einseitig zulasten der Lebensmittelerzeuger geht, hat der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) nun einen sogenannten Volksantrag ins Leben gerufen.

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Andere Mittel und Wege zum Ziel

Diese Vorlage deckt sich weitgehend mit den Zielen der Pro-Biene-Initiative, legt aber deutlich andere Gewichte auf die Mittel und Wege, die zum Ziel führen sollen. Außerdem gibt es seit Kurzem ein Positionspapier der Landesregierung, das zwischen den Positionen von Naturschutz und Landwirtschaft vermitteln soll. In dieser Woche hatte die BLHV-Bezirksgeschäftsstelle Stockach Landwirte zu einer Informationsveranstaltung auf den Brigelhof nach Langenhart eingeladen. Rund 30 Interessierte waren gekommen.

Volksantrag und Volksbegehren

Landwirte wollen keine Konfrontation mit Naturschutz

Die beiden Referenten des Abends waren der BLHV-Kreisvorsitzende Andreas Deyer und der Stockacher Bezirksgeschäftsführer Holger Stich. In seinem Eingangsreferat betonte Deyer, dass es dem BLHV keinesfalls um die Konfrontation mit dem Naturschutz gehe. Der Bauernfunktionär formulierte: „Der Artenschutz ist für uns Landwirte ganz wichtig und Grundlage unserer täglichen Arbeit.“

Stich zeigte sich über die Gesprächsbereitschaft der am Pro-Biene-Projekt beteiligten Naturschutzverbände erfreut. Holger Stich teilte die Haltung des Kreisvorsitzenden. Seiner Einschätzung nach ist das Volksbegehren Pro Biene ein legitimes demokratisches Instrument. An diesem demokratischen Prozess wolle sich der BLHV mit seinem Volksantrag beteiligen.

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Wo die Forderungen übereinstimmen

Der Stockacher zählte zunächst einige Punkte aus dem Forderungskatalog der Pro-Biene-Initiative auf, denen der BLHV zustimmen könne. Das betreffe unter anderem die verstärkte Ausbildung der jungen Landwirte in Fragen der Ökologie und des ökologischen Landbaus sowie die Berücksichtigung der Biotopvernetzung bei der Landschaftsplanung.

Wo die Unterschiede liegen

Unterschiede zwischen Pro Biene und dem Bauernverband gibt es unter anderem beim Schutz der Streuobstwiesen. „Pro Biene möchte die Streuobstwiesen so stark unter Schutz stellen, dass der Besitzer Genehmigungen braucht, wenn er einen Baum entfernen möchte“, sagte Stich. Der BLHV teile die Forderung nach dem Erhalt der Streuobstwiesen. Die Bauernorganisation möchte das Ziel aber nicht durch Verbote erreichen, sondern durch die bessere Honorierung der Arbeiten für den Erhalt der Bäume.

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Kritik an Forderung nach Verbot von Chemieeinsatz

Ein anderer Diskussionspunkt ist das geforderte Verbot von Pflanzenschutzmitteln in geschützten Landschaftsbereichen. „Es gibt Betriebe, deren Agrarflächen zu 60 Prozent in Schutzgebieten liegen“, erklärte Stich. Er sagte, er bedauere, dass bei Pro Biene der verantwortungsvolle Umgang mit Chemie vieler Landwirte nicht zur Kenntnis genommen werde.

„Es wird beispielsweise beim Obstbau bewusst so zielgerichtet gespritzt, dass eine Belastung des Bodens nicht auftritt.“ Außerdem werde so dosiert, dass viele der nützlichen Insekten überleben könnten. Probleme mache der Einzelhandel, der makelloses und damit gespritztes Obst wolle.

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