Was an einem Abend im Juni 2018 als einvernehmlicher Sex begann, endete in einer Vergewaltigung: Dafür musste sich ein 30-Jähriger jetzt vor dem Schöffengericht in Sigmaringen verantworten. Aus der Anklage ging hervor, dass der Angeklagte mit seiner Partnerin zunächst einvernehmlich Sex hatte, bis die Frau nicht mehr damit einverstanden war und mit aller Deutlichkeit den sofortigen Abbruch verlangte.
Angeklagter geständig und in Therapie
In der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte sichtlich bewegt geständig. Er wisse, was er getan habe und es tue ihm leid. Den Wunsch seiner Partnerin habe er zwar gehört, aber in dem Moment nicht hören wollen. Der Angeklagte erklärte, er sei bei einem Therapeuten in Behandlung.
Zeugin: Mann hat sie festgehalten und gewürgt
Die Frau berichtete, sie habe mehrmals erfolglos „Nein“ gesagt, weil sie Schmerzen hatte. Daraufhin habe der Angeklagte sie festgehalten und gewürgt. Die Beziehung habe schon länger bestanden und beim Liebesspiel sei es auch schon mal zu leichter Gewalt gekommen.
Nach der Tat kam es erneut zu intimen Kontakten
An diesem Abend sei sie damit aber nicht einverstanden gewesen. Auf Nachfrage des Staatsanwalts erklärte die Frau, sie habe zwischenzeitlich wieder mehrmals mit dem Angeklagten Geschlechtsverkehr gehabt.
Zeugin: Erinnerung an sexuelle Gewalt verdrängt
Auf die Frage, inwieweit sie das Erlebte verarbeitet habe, berichtete die Zeugin, dass sie ihre Erinnerung an frühere sexuelle Gewalt verdrängt habe. „Wenn ich nicht gerade darüber reden muss, dann geht's." Zur Frage, wie sie dazu stehe, wenn ihr Partner ins Gefängnis müsse, meinte die Frau: „Ich habe darüber nachgedacht, ich weiß es selber nicht." Der Angeklagte berichtete, er sei arbeitslos und erhalte keine Leistungen vom Jobcenter. Er ist wegen dreier anderer Straftaten vorbestraft.
Staatsanwalt: Sachverhalt ist klar
Der Staatsanwalt verwies darauf, dass der Sachverhalt klar sei. Ab dem Moment, als die Frau mit dem Sex nicht mehr einverstanden gewesen sei, habe sich der Angeklagte strafbar gemacht. Zugunsten des Angeklagten spreche, dass er strafrechtlich bisher recht unbelastet sei, ein Geständnis abgelegt und sich entschuldigt habe. Außerdem unterziehe er sich einer Therapie. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Angeklagter: "Bereue die Tat und schäme mich auch"
Der Verteidiger plädierte für die Bewährungsstrafe. Der Angeklagte erklärte: „Ich will mich noch einmal entschuldigen, ich bereue die Tat und schäme mich auch dafür." Er wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus muss er 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.
Richter: "Ungewöhnlicher Fall"
In seiner Urteilsbegründung sprach der Richter von einem sehr ungewöhnlichen Fall, weil der Geschlechtsverkehr zunächst einvernehmlich begonnen und es auch nach der Tat noch einvernehmliche Kontakte geben habe. Daher habe man die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, womit es rechtskräftig wurde.