Der Ton der Stellungnahme differiert zwischen sachlicher Darstellung von Fakten bis hin zum Appell an die Einsicht der Verantwortlichen, die Gögginger diese Zumutung zu ersparen: „Nehmen Sie die Flächen des Gebietes 437-120/120 aus dem Regionalplan heraus!“ Diese 39 Hektar große Offenlandfläche schließt unmittelbar an den Wald an, wird derzeit landwirtschaftlich bewirtschaftet und ist nach Angaben der BI-Vertreter im Prinzip das „letzte Naherholungsgebiet“. Seit rund sechs Jahrzehnten ist nach ihren Angaben die Ortschaft direkt und in starkem Maße vom Kiesabbau getroffen. Hinzu komme die Verkehrsbelastung durch die B 311, die täglich 13 000 Fahrzeuge durch den Ort führe.

Initiative: „Seit 60 Jahren sind Bürger vom Kiesabbau direkt oder indirekt betroffen“

Bislang hätten die Kiesfirmen rund um Göggingen etwa 143 Hektar ausgebeutet, hinzu wurden weitere 95 Hektar im Wald als sogenannte Vorrang- und Sicherungsgebiete für den Kiesabbau genehmigt. Gegen die Erweiterung der Kiesgruben in Bittelschieß, Ettisweiler und im Glaser Wald habe man keine Einwände erhoben, was zeige, dass die BI nicht generell gegen Kiesabbau sei. „Einzig die Ausbeutung unseres Offenlandes in Ortsnähe ist für uns ein No-Go!“, gibt es eine klare Ansage des BI-Vorsitzenden Rainer Ohmacht und seiner Vorstandskollegen Eberhard Wiethoff, Irmgard Kempf und Wolfgang Veeser als Unterzeichner der Stellungnahme.

Widersprüche gegen Genehmigung des Landratsamtes

Hingewiesen wird auf die Widersprüche der BI sowie besonders der Gemeinde Krauchenwies gegen die Abbaugenehmigung des Landratsamtes vom September 2020, die inzwischen an das Regierungspräsidium Tübingen weitergeleitet wurde. Über diese Widersprüche sei noch nicht entschieden und deshalb noch lange nicht klar, ob der Verweis im Regionalplan, dass ja bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen vorliegen, überhaupt gelte.

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Denn die Gemeinde Krauchenwies habe schon angekündigt, den Klageweg zu beschreiten, sollte den Widersprüchen nicht entsprochen werden. Sichtlich erbost sind die Gögginger, dass nach der Landratsamtsgenehmigung nach ihren Recherchen die Kiesfirmen die geforderte Ersatzfläche für die Population der streng geschützten Feldlerche getauscht haben. Von diesem Tausch habe man zufällig erfahren, bekräftigt die BI, dass dies rechtlich nicht zulässig sei.

Bürgerinitiative entwickelt Perspektivplan

Da in dem Vorhabensgebiet auch Nassabbau betrieben werden soll, werde erheblich in den Bereich Grundwasser eingegriffen, heißt es in der Stellungnahme. Die BI zitiert dabei aus der Genehmigung des Landratsamtes, worin laut hydrologischem Gutachten sich der Abbau auf die Talbachquelle auswirke, wo eine reduzierte Schüttungsmenge von bis zu 55 Prozent prognostiziert werde. Zusätzlich entwickelt die BI einen Perspektivplan, damit der wertvolle Rohstoff Kies für die Region noch möglichst lange verfügbar ist und regt Gesetzesveränderungen an.