Anina Kemmerling

Eigentlich sollten sie für Sicherheit und Ordnung sorgen. Und dafür, dass es zu keinen größeren Auseinandersetzungen kommt. Gerade auf Festen mit vielen Menschen sind Sicherheitskräfte kaum wegzudenken. Doch drei Security-Mitarbeiter eines Volksfestes im Hegau nutzten diese Position aus und schlugen ohne triftigen Grund auf einen Festzelt-Besucher ein, weswegen sie sich nun vor dem Amtsgericht in Singen rechtfertigen mussten.

Insgesamt sieben Sicherheitskräfte waren am Tag des Volksfests eingestellt. Neben Kontrollen am Ein- und Ausgangsbereich war es ihre Aufgabe, stark betrunkene Besucher aus dem Zelt zu verweisen. Kurz vor Mitternacht beobachtete eine Mitarbeiterin des Fests einen Mann, der offensichtlich zu viel getrunken hatte und an der Bar im Stehen einschlief. Einer der drei angeklagten Sicherheitsmännern wurde daraufhin vom Veranstalter des Festes gebeten, den Mann hinaus zu begleiten.

Opfer erleidet schwere Kopfverletzung

„Der Betrunkenen wehrte sich. Er wollte einfach nicht aus dem Zelt gehen“, schilderte der Angeklagte vor Gericht. Als die beiden anderen Beschuldigten die Situation an der Bar sahen, kamen sie dazu. Der Festzelt-Besucher war allein und wurde von den drei Sicherheitskräften umstellt, zu Boden gedrückt, gewürgt und zuletzt auch geschlagen. Bei der körperlichen Auseinandersetzung brach die Stirnhöhlenwand des Opfers, das daraufhin operiert werden musste und nun lebenslänglich eine Titanplatte im Schädel trägt.

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Zwei Schwestern beobachteten den Vorfall, der bereits zwei Jahre zurück liegt, aus nächster Nähe. „Wir waren geschockt und haben nicht verstanden wieso die Situation so eskalierte“, berichtete eine der Zeuginnen. Ihrer Meinung nach hatten es die Security-Mitarbeiter gezielt auf eine körperliche Auseinandersetzung angelegt. Der Betrunkene selbst habe keinen bedrohlichen Eindruck gemacht. „Man hat ihm angesehen, dass er gar nicht wusste wie ihm geschieht“, so die Zeugin.

Laut eigenen Angaben wollte der betrunkene Mann das Zelt damals nicht verlassen, weil er Angst hatte, zu später Stunde allein über den Festplatz zu laufen. Er wollte noch eine halbe Stunde im Zelt verbringen, da ihn dann Bekannte nach Hause begleitet hätten. „Doch danach hat keiner der Security-Männer gefragt“, so das Opfer. Diese seien nur daran interessiert gewesen, ihn möglichst schnell aus dem Weg zu räumen.

Angeklagte fühlen sich unschuldig

Die Verteidiger der drei Beschuldigten forderten Freispruch. Ihrer Meinung nach sei aus den Zeugenaussagen nicht eindeutig klar geworden, wer zugeschlagen hat und damit für den Stirnhöhlen-Bruch verantwortlich gemacht werden kann. Außerdem haben die Sicherheitskräfte im Rahmen ihres vom Veranstalter vorgegebenen Auftrags gehandelt, so ein Verteidiger. Die Angeklagten selbst stritten alle Vorwürfe ab.

„Wer und wie oft geschlagen wurde ändert nichts am Tatbestand", betonte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Es bestünden keinerlei Zweifel daran, dass jeder der Angeklagten an der gefährlichen Körperverletzung beteiligt war. Verurteilt wurden die Männer zu sieben und acht Monaten Freiheitstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem müssen alle drei einen Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein zahlen.