Das systematische Verfahren zur Standortwahl nach dem Sachplan geologische Tiefenlager hat 2008 gestartet.
Es wurden damals im Rahmen des Entsorgungsnachweises großräumige Untersuchungen durchgeführt, schon in den 80er Jahren.
Ich möchte es differenzieren: Zuerst wurde Grundlagenforschung betrieben und dann der Entsorgungsnachweis erbracht. Der Entsorgungsnachweis ist der wissenschaftliche Nachweis, dass man die Abfälle in der Schweiz langfristig sicher lagern kann. Und seit 2008 läuft das Standortwahlverfahren. Das ist ähnlich wie in Deutschland, wenn Sie sagen, Sie haben schon in den 70er Jahren gesucht, und jetzt kommt das Standortsuchgesetz.
Historisch betrachtet haben wir damals den Antrag gestellt, dass künftige Untersuchungen auf das Zürcher Weinland fokussiert werden sollen. Aber der Bundesrat hat klar gesagt, es gibt eine ergebnisoffene Suche in der gesamten Schweiz. Und dem sind wir verpflichtet.
Nein, das ist nicht richtig. Wir hatten an mehreren Orten Sondierbohrungen durchgeführt – beispielsweise in Weiach (Jura Ost) und Riniken (Nördlich Lägern). Im Zürcher Weinland wurden im Rahmen des Entsorgungsnachweises eine 3D-Seismik und eine Sondierbohrung gemacht. Jetzt werden auch die anderen möglichen Standortgebiete 3-D-seismisch untersucht, wie damals das Zürcher Weinland.
Das Gebiet des Hegau-Bodensee-Grabens wäre auch für uns keine Option für ein Tiefenlager. Die Neuhauser Störung ist die Begrenzung des Ausläufers des Hegau-Bodensee-Grabens gegen die tektonisch ruhige Nordschweiz. Im Hegaugebiet sind erloschene Vulkane wie der Hohentwiel, die aufgrund tektonischer Verschiebungen vor rund 7 Millionen Jahren aktiv waren. Zwar besteht keine Gefährdung durch vulkanische Aktivität, aber die Gesteinsschichten dort sind von Vulkanschloten durchschlagen. In der Nordschweiz dagegen haben wir eine ungestörte, ruhig gelagerte Opalinustonschicht. In den Bewertungen der Erdbebensicherheit gehen wir aber auseinander. Bei der Klassifizierung nach DIN1 geht es ausschließlich um Oberflächenbauten. Unsere Experten sind der Ansicht, dass man Bauten an der Oberfläche entsprechend auslegen kann und die DIN-Klassifizierung sehr wenig mit der Gefährdungssituation unter Tage zu tun hat.
Der Nordschweizer Permokarbontrog ist gut klassifiziert. Die Standortgebiete Nördlich Lägern und Zürich Nordost liegen über dem Permokarbontrog, der zentrale Teil von Zürich-Nordost direkt über dem Kristallin Grundgebirge. Der Permokarbontrog ist ein im kristallinen Grundgebirge eingesunkener Trog, der aufgefüllt und mit mächtigen Sedimentschichten überdeckt wurde. Wir sehen darin keinen Hinderungsgrund für ein Tiefenlager in Zürich-Nordost. Zumal der Permokarbontrog in Zürich Nordost, also im Zürcher Weinland, erheblich tiefer liegt als ein mögliches Tiefenlager.
Der Opalinuston ist ein Gestein, das die Abfälle dicht einschließt. Das Lager liegt in 600 Metern Tiefe, darüber liegen weitere undurchlässige Gesteinsschichten. Die Oberflächennahen Grundwasservorkommen zum Beispiel im Bereich des Rheinschotters sind davon hydraulich getrennt. Durch den Einschluss der Abfälle in dichten, wasserundurchlässigen Gesteinsschichten, kann die Kontamination von Grundwasser nahezu vollständig ausgeschlossen werden.
Zunächst einmal ist bei hochaktiven Abfällen die Radioaktivität nach 1000 Jahren auf 1 Prozent abgeklungen, nach weiteren 200 000 Jahren ist die Strahlung auf natürliche Werte abgesunken.
Natürlich. Ich möchte nur die Zahl von einer Million Jahre in ein richtiges Verhältnis setzen. Wir wissen, dass die Gesteinsformation da unten seit 170 Millionen Jahren ruhig gelagert ist, und das obwohl sie die Alpenfaltung und später auch die Jurafaltung erlebt hat. Beides sind geologisch gewaltige Ereignisse. Der Opalinuston in der Nordschweiz hat diese „Stressereignisse“ unbeschadet überlebt. Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es zwar nicht. Aber man kann künftige Prozesse in der Tiefe nahezu sicher prognostizieren und so nachweisen, dass von einem Tiefenlager an einem geeigneten Standort keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Eine Million Jahre ist erdgeschichtlich gesehen eine relativ kurze Zeit im Vergleich zu den 170 Millionen Jahren, die der Opalinuston alt ist.
Im Verfahren sollen alle Gemeinden gleich behandelt werden. Die Bürgermeisterin von Jestetten ist beispielsweise Mitglied der Regionalkonferenz Zürich Nordost. Der Bürgermeister der Nachbargemeinde Lottstetten ist im Leitungsteam der Regionalkonferenz Zürich Nordost. Der Bürgermeister von Hohentengen ist in der Leitungsgruppe der Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Aus meiner Sicht gibt sich das Bundesamt für Energie, das das Standortwahlverfahren leitet, viel Mühe, die Bürger der deutschen und Schweizer Seite gleich zu behandeln.
Fragen: Nils Köhler