Im Vorfeld der Dialog-Veranstaltung der Stadt Radolfzell zum Thema Wohnen am Mittwoch, 22. März, ab 14 Uhr im Milchwerk möchte die CDU die Debatte auch im Gemeinderat auf die Tagesordnung setzen. In einem Antrag formulieren die CDU-Fraktion im Gemeinderat und der Stadtverband den Wunsch, das Thema bezahlbarer Wohnraum auf die Tagesordnung zu setzen. Das teilte Fraktionssprecher Bernhard Diehl in einer Presseinformation mit.

Höher zu bauen wäre eine Option

Die Stadtverwaltung solle prüfen, wo durch Veränderung der Bebauungspläne Möglichkeiten für Nachverdichtung geschaffen werden könnten, ohne dass zusätzliche Fläche versiegelt werde, lautet einer der Anträge der CDU. Dabei sieht die CDU hier auch Potenziale in der Höhe – etwas womit man sich in Radolfzell in der Vergangenheit eher schwer getan hatte. „Eine Möglichkeiten bietet die Erhöhung der maximalen Bebauungshöhe, so dass die Eigentümer ein oder mehrere Geschosse auf bestehende Gebäude, zum Beispiel im Rahmen einer energetischen Sanierung der Dächer aufstocken können“, so der Vorschlag der CDU.

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Auch schlägt die Fraktion vor, sich beim Thema bezahlbares Wohnen Hilfe der Landesregierung zu holen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unterstütze Kommunen unter dem Stichwort Kompetenzzentrum Wohnen BW auf dem Weg, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, erklärt die CDU. Hierbei handele es sich um umfassende, in mehrere Module untergliederte Beratungsleistungen.

Beratung durch ein Angebot der Landesregierung

Interessierte Kommunen würden eine kostenfreie Basisberatung als Eingangstor in das Beratungssystem erhalten. „Die Stadtverwaltung möge diese Basisberatung in Anspruch nehmen“, schreibt die CDU. Ob, und wenn ja, welche weiteren Module in Anspruch genommen werden, solle nach der Basisberatung entschieden werden. Diese Basisberatung sei kostenfrei, weitere Beratungsmodule würde mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.

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Auch möchte die CDU eine Ergänzung der baulandpolitischen Grundsätze. Im Falle von Verkauf städtischer Grundstücke sowie bei der Vergabe in Erbbau, solle der Verkauf oder die Vergabe an Unternehmen, die bezahlbaren oder sozial geförderten Wohnraum realisieren wollen, Vorrang erhalten. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder Baugenossenschaften.