Von einer öffentlichen Telefonzelle an der Markthallenstraße aus meldete ein unbekannter Anrufer am vergangenen Freitag gegen 23.30 Uhr einen Gebäudebrand in der Gartenstraße. Wie die Feuerwehr Radolfzell mitteilt, rückte sie daraufhin mit fünf Fahrzeugen und 22 Kräften aus, konnte jedoch vor Ort keinen Brand feststellen. Auch die Kontrolle des Gebäudedachs mithilfe der Drehleiter ergab keinen Befund, sodass der Löschzug wieder einrücken konnte.

Böswillige Alarmierung ist strafbar

Die Feuerwehr macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Missbrauch des Notrufs und die böswillige Alarmierung der Feuerwehr zum Spaß in keinster Weise lustig sei und auch nicht in die Kategorie Dummer-Jungen-Streich falle. Die böswillige Alarmierung der Feuerwehr ist strafbar.

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Ebenso könne die Feuerwehr bei einem böswilligen Alarm dem Verursacher die Kosten für den Einsatz in Rechnung stellen. Bei einem realen Brandereignis oder dem Anschein dessen sei es selbstverständlich weiterhin angebracht, die Feuerwehr zu alarmieren. Dies werde, auch bei einem Fehlalarm in guter Absicht, dem Meldenden nicht in Rechnung gestellt, heißt es in der Mitteilung.