Die Stadt hat sich die Kritik zu Herzen genommen: Der Spielplatz soll bleiben, aber für Wohnungen für Flüchtlinge etwas kleiner werden. Dafür gibt's auch neue Spielgeräte. Klar ist aber: Es muss dringend Wohnraum generiert werden.
Laut Berechnungen des Landratsamtes Konstanz ist die Stadt verpflichtet, 45 Personen eine Unterbringung zu sichern. Etwaiger Familiennachzug ist darin nicht einberechnet. Da auf dem freien Markt keine Wohnungen für Geflüchtete zu finden sind, müssen städtische Grundstücke in die Überlegungen mit einbezogen werden. So auch der Spielplatz auf der Mettnau. "Der schwach frequentierte Spielplatz an der Strandbadstraße kann nach Einschätzung der Verwaltung aufgelöst werden", heißt es in der Sitzungsvorlage des Gemeinderates für heute, Dienstag, 6. März.
Einem Satz, dem die Anwohner der Strandbadstraße vehement widersprechen. Die direkten Nachbarn des Spielplatzes haben sich zu einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossen und die Stadtverwaltung schriftlich um Stellungnahme gebeten, worauf diese Einschätzung des Betriebes auf dem Spielplatz fuße. "Wir haben noch keine Antwort erhalten", sagt Alexander Gräber, Initiator der Interessensgemeinschaft. Er wohnt mit seiner Familie neben dem Spielplatz und hat völlig andere Beobachtungen gemacht. "Im Sommer ist hier viel los, es kommen Kita-Gruppen und auch Kindergeburtstage werden hier gefeiert", sagt er. Da es der einzige öffentliche Spielplatz auf der Mettnau sei, hinterfragen er und die anderen Anwohner die Pläne für die mobilen Häuser an dieser Stelle. Gräber betont, dass niemand etwas gegen die Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete habe, auch nicht auf der Mettnau. Nur wenn dafür ein aus ihrer Sicht beliebter Spielplatz alternativlos weichen müsse, würde es viel sozialen Unfrieden stiften.
Eine Stellungnahme der Stadtverwaltung war am gestrigen Montag nicht mehr zu bekommen. Laut Pressesprecherin Nicole Stadach wolle die Verwaltung die Anfrage am heutigen Dienstag bearbeiten. Heute geht es auch in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates ab 16.30 Uhr im Ratssaal um dieses Thema. Ebenfalls sollen andere städtische Grundstücke an Bauträger verkauft werden, damit diese Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge, für den Familiennachzug und den sozialen Allgemeinbedarf schaffen können. Laut Vorlage sollen dabei 30 bis 50 Prozent der Wohnungen für Geflüchtete bereitgestellt werden. Mögliche Grundstücke gebe es in den Baugebieten Stadterweiterung Nord, Hübschäcker in Böhringen, Im Tal in Markelfingen und Stürzkreut-Süd sowie das Grundstück Mettnaustadion-Ost an der Hermann-Sernatinger- und Hausherrenstraße.

Auf dem Spielplatz in der Strandbadstraße ließe sich kurzfristig und schnell Wohnraum schaffen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Radolfzell. Für diesen Standort bestünde ein Bebauungsplan, der geändert werden müsse, um eine Wohnnutzung zu ermöglichen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die Erschließung sei weitestgehend bereits gesichert, das Konfliktpotenzial in naturschutzrechtlicher Hinsicht sei als gering einzustufen. Aus Sicht der Verwaltung spricht also viel für den Standort. Die Anwohner vermuten, der Behauptung des verwaisten Spielplatzes liege keine angemessene Untersuchung zugrunde. "Das Argument ist eine einseitige Behauptung, um die Gemeinderäte in der Entscheidungsfindung zu beeinflussen", lautet der Vorwurf in dem Schreiben, welches an die Stadtverwaltung und die Gemeinderäte verschickt wurde.
Zur Quote
Die Stadt Radolfzell ist verpflichtet, Personen bei berechtigtem Auszug aus der Gemeinschaftsunterbringung mit Anschlusswohnraum zu versorgen. Nur vorübergehend können diese, gegen Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe, in den Gemeinschaftseinrichtungen des Landkreises verbleiben. Die bestehenden Einrichtungen der Stadt in dem ehemaligen Gasthaus Kutscherstuben in Markelfingen, welche nur befristet zur Verfügung steht, und im ehemaligen Hotel Sternen in Böhringen sowie die Wohnungen in der Schlesierstraße reichen nicht aus. (ans)