Vor dem Radolfzeller Amtsgericht hat sich eine 34-jährige Frau wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Anbau von Marihuana verantworten müssen. Ihr war vorgeworfen worden, ihrem Lebensgefährten, der drei Marihuana-Stöcke in der gemeinsamen Wohnung großziehen wollte, bei der Aufzucht der illegalen Pflanzen zu helfen. Diese sollten einen Ertragswert von 64 Gramm gehabt haben.
Gegen diesen von der Staatsanwaltschaft Konstanz erhobenen Vorwurf wehrte sich die Angeklagte vor Gericht. Sie habe zwar von den Pflanzen ihres Partners gewusst, habe aber in keiner Weise etwas damit zu tun gehabt. Sie habe sie weder gegossen noch umgetopft oder sei ihrem Lebensgefährten auf eine andere Weise behilflich gewesen. Auch Drogen habe sie nicht konsumiert. Sie habe die Pflanzen in der gemeinsamen Wohnung zwar toleriert, den Anbau von Marihuana ihres Partners jedoch nie für gut befunden.
Aufmerksam geworden war man auf das Paar, weil ein Polizeibeamter mehrmals Verwandtschaft, die im selben Haus wohnt, besucht hatte und ihm dabei die auf dem Balkon stehenden Marihuana-Pflanzen aufgefallen waren. Von einem Kollegen war er nach seinen Berichten deshalb gebeten worden, die Pflanzen zu fotografieren. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung durch die Polizei wurden die Pflanzen beschlagnahmt.
Schon bei der Durchsuchung und den ersten Befragungen habe der Lebensgefährte der Angeklagten beteuert, dass es sich um seine Aufzucht handelt und seine Freundin damit nichts zu tun habe. Weil jedoch die beiden gemeinsam in einer Wohnung wohnen, sei der ermittelnde Beamte davon ausgegangen, dass die Angeklagte bei der Aufzucht und Pflege der Pflanzen geholfen hätte. Diese Vermutung hat dann in der Folge zur Klage und Verhandlung vor dem Amtsgericht geführt.
Dieser Vorwurf von Polizei und Staatsanwaltschaft konnte jedoch durch die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht in Radolfzell nicht bestätigt werden. Denn der als Zeuge geladene Lebensgefährte beteuerte weiterhin, dass seine Partnerin mit den Pflanzen und Drogen allgemein nichts zu tun habe und dass er eigenverantwortlich und ohne Hilfe die Pflege der Pflanzen übernommen habe.
Weil durch die Aussage des Polizeibeamten und die des Lebensgefährten keine Beweise geliefert werden konnten, dass die Angeklagte tatsächlich bei der Pflege der Marihuana-Pflanzen geholfen hatte – also durch Topfen, Gießen oder andere pflegende oder unterstützende Handlungen – wurde die Angeklagte freigesprochen. Es sei lediglich eine Duldung des Anbaus von Marihuana gegeben. Dies reiche aber für eine Verurteilung wegen des Tatbestandes der Beihilfe zum Anbau von Marihuana nicht aus, hieß es bei der Verkündung des Urteils.