Mit einem neuerlichen Aufruf in der Gemeinderatssitzung hat Bürgermeister Patrick Krauss auf den dringenden Bedarf nach Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge hingewiesen. Kommunen sind weiterhin aufgefordert, eine entsprechende Quote von Geflüchteten aufzunehmen.
Gemeinde erfüllt Quote nicht
In Moos ist das im vergangenen Jahr erneut nicht ganz gelungen. Zum 31. Dezember hätte die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Quote 70 Menschen unterbringen müssen. Ursprünglich war man von 66 Personen ausgegangen. Doch die höhere Zuwanderung nach Deutschland hat einer Erhöhung dieser Anzahl notwendig gemacht. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten sind nur 59 Personen in Moos auf Wohnungen verteilt worden. Die Gemeinde sucht seit Jahren nach Wohnungen auf ihrer Gemarkung, die von der Kommune angemietet würden. Damit will man auch in Zukunft vermeiden, reine Flüchtlingsunterkünfte in Moos zu schaffen. Dazu zählt unter anderem eine Containerlösung, die man bereits für das Neubaugebiet „Eichweg III“ angedacht hatte.
Gute Integration – nur zu wenig Wohnungen
Bisher hat die Unterbringung und Integration in der Gemeinde nach Aussage von Patrick Krauss sehr gut geklappt: „Die Integration in der Gemeinde ist sehr gut“, stellte er fest. Dabei warb er dafür, dass Hausbesitzer freie Wohnungen zur Verfügung stellten: „Wir zahlen die Miete und kümmern uns darum, dass alles vernünftig läuft“, sagte der Bürgermeister.
Es deutet sich an, dass es bei den 70 Plätzen nicht bleiben wird. Im Rathaus rechnet man mit 80 bis 85 Personen, die im Jahr 2022 untergebracht werden müssen. Allein im Februar wird eine zehnköpfige Familie im ehemaligen Rathaus in Bankholzen einziehen.
Nichterfüllen der Quote kostet Geld
Ende des Monats wird man voraussichtlich 71 Personen in verschiedenen Wohnungen untergebracht haben, was einer Erfüllungsquote von 83 Prozent (bei 85 Personen) entspricht. Für alle offenen Plätze muss die Gemeinde an das Landratsamt eine Strafzahlung abführen. Pro Monat und Person fallen 180 Euro an. Im Jahr 2018 überwies Moos 18.000 Euro an das Landratsamt.