Montag, 15 Uhr, Bahnhof Petershausen. Am Gleis warten mehrere Reisende auf den Regionalzug Richtung St. Georgen. Eigentlich herrscht hier Maskenpflicht. Jedoch tragen nicht alle eine Maske, aber sie halten Abstand. Kurz bevor der Zug einfährt, wird sie dann aus der Jackentasche gezogen oder aus dem Rucksack hervorgekramt.

Drei Stunden später um 18 Uhr am Bahnhof Wollmatingen. Sara Kavari steht am Bahnsteig und wartet auf den Seehas Richtung Konstanz. „Ich finde es gut, dass sich die Leute daran halten. Früher habe ich mehr Menschen gesehen, die die Maske unter der Nase getragen haben. Momentan sehe ich kaum welche.“
Auf der gegenüberliegenden Seite wartet kurz vor 18.30 Uhr Sebastian Tillmann auf den Seehas. Er möchte nach Radolfzell fahren. Sein Eindruck zur Einhaltung der Maskenpflicht ist ähnlich positiv. „Es läuft gut mit der Maskenpflicht. Im Bahnhofsbereich sieht man öfter mal jemand, der keine trägt, im Zug aber schon.“
Keine Maskenverstöße auch am Dienstagmorgen zu beobachten
Dienstagmorgen um 8.02 Uhr. Als sich die Türen des Regionalzugs öffnen, blickt man auch hier in Gesichter mit FFP2-Masken. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht ist nicht zu erkennen. Bei all den Beobachtungen handelt es sich allerdings um Momentaufnahmen. Ein Bahnsprecher teilt auf Anfrage seinen generellen Eindruck mit: „Nach wie vor hält sich die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht.“

Kontrolle durch die Bundespolizei
Doch wer kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht? Dafür ist die Bundespolizei zuständig, sagt Daniel König, Pressesprecher der SBB GmbH. Die Kundenbegleiter weisen die Fahrgäste auf die FFP2-Maskenpflicht hin, so König. „Im Wiederholungsfalle der Nichtbeachtung arbeiten wir eng mit der Bundespolizei zusammen, damit die entsprechenden Regelungen eingehalten werden.“

Bahnpersonal darf auch OP-Masken tragen
Ein Leser wunderte sich, warum Bahnmitarbeiter zum Teil OP-Masken statt FFP2-Masken tragen. SBB GmbH Pressesprecher Daniel König erklärt: „Die FFP2-Maskenpflicht gilt gemäß Verordnung nur für Fahrgäste – wegen des Arbeitsschutzes gilt diese nicht für Mitarbeitende der Eisenbahnverkehrsunternehmen.“ Deshalb dürfen die Beschäftigten der Deutschen Bahn, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt sind und regelmäßig Kundenkontakt haben, auch weiterhin OP-Masken benutzen.
Der Grund dafür ist, dass die Arbeitsschutzverordnung für die FFP2-Masken eine Tragehöchstdauer von 75 Minuten mit anschließender Pause von 30 Minuten naheliegt, erklärt König. Ein Sprecher der Deutschen Bahn ergänzt, dass für das Personal laut gesetzlicher Vorgabe regelmäßige Corona-Tests vorgesehen sind.