Der Seniorchef des Erlebnisparks Lochmühle in Eigeltingen, Anton Bihler, kann es nicht fassen, als er den Entscheid der Staatsanwaltschaft Konstanz, das Ermittlungsverfahren zum Fall Huhn Erna einzustellen, in seinen Händen hält.
„Und das trotz der guten Zeugenaussagen“, sagt er. Dabei habe der Täter gleich drei Straftaten begangen, die er auflistet: den Hühnerdiebstahl, die Verbringung in die Schweiz und dann das Aussetzen des Tieres auf der Straße.
Zur Erinnerung: Das beliebte Maskottchen des Erlebnisparks Lochmühle in Eigeltingen wurde am 2. Januar illegal über die Schweizer Grenze gebracht und in Beringen ausgesetzt. Anja Wirz aus Beringen hatte das Federvieh auf der Straße gefunden und dann herausgefunden, woher das Tier kam.
Im Schreiben der Staatsanwaltschaft Konstanz steht, dass ein Zeuge einen Täter gesehen habe, der mit einem dunkelgrauen Volvo mit Schaffhauser Kennzeichen und der Firmenaufschrift einer in Beringen ansässigen Firma samt Erna wegfuhr.
Vernehmungen in der Schweiz helfen nicht weiter
Der Firmeninhaber des besagten Betriebs wurde in der Schweiz vernommen. Er gab an, dass zurzeit vier Dienstwagen auf ihn angemeldet seien und drei davon von seiner Familie genutzt würden. Der vierte Wagen sei an eine Frau vermietet, wobei dieser eine blaue Farbe aufweise.
Daneben habe er im Rahmen seiner mehrjährigen Berufstätigkeit zehn weitere Personenwagen der gleichen Marke, auf die die Beschreibung zutreffe und die ebenfalls noch über seine Firmenaufkleber verfügen, verkauft. Auch an einigen Kundenfahrzeugen sei nach wie vor der Aufkleber seiner Firma angebracht.
„Da eine Ermittlung des Täters nicht möglich war, wurde das Verfahren eingestellt“, so die Staatsanwaltschaft Konstanz. Anton Bihler bedauert zutiefst, dass der Täter nun ungerupft davonkommt. Nichtsdestotrotz sei er froh, dass seine Chefsekretärin Erna sich von ihrer Reise in die Schweiz gut erholt habe.

Jurga Wüger ist Redakteurin unserer Partnerzeitung „Schaffhauser Nachrichten“.