Die Route der MS Möwe startet normalerweise im Konstanzer Hafen, führt an der Seestraße zur Bodensee-Therme, dann nach Bottighofen in der Schweiz und wieder zurück nach Konstanz. Normalerweise. 2020 ist alles anders. „Wenn wir diesen Sommer nicht fahren dürfen, dann müssen wir unser Geschäft für nächstes Jahr aufgeben“, erzählt Gieß. Man spürt den Frust und die Angst in ihrer Stimme.
Im Sommer wird Umsatz gemacht
Da die touristische Schifffahrt auf dem Bodensee ein Saisongeschäft ist, erwirtschaftet das kleine Unternehmen seinen kompletten Umsatz von März bis September. Die Wintermonate lebt die Familie von ihren im Sommer gebildeten Rücklagen. Obwohl die Kleinunternehmer aktuell keinerlei Einnahmen generieren, haben sie trotzdem laufende Kosten.

„Wir haben zwei Festangestellte, die wir Anfang April in Kurzarbeit schicken mussten. Dann kommen noch Pachten für Liegeplätze und die Versicherung hinzu“, erklärt sie. Eine Pachtgebühr geht zum Beispiel an die Stadtwerke Konstanz.
Pachtgebühren müssen trotzdem gezahlt werden
„Die Pachtgebühren müssen private Betreiber weiterhin zahlen“, sagt eine Pressesprecherin der Stadtwerke, zu denen die Bodensee Schifffahrtsbetriebe (BSB) gehören, auf Anfrage des SÜDKURIER. Momentan sei auch nicht angedacht, die Gebühren zu erlassen. Aber es „ist nicht ausgeschlossen, dass sich das noch ändert“, erklärt die Pressesprecherin. Auch die BSB haben zurzeit keinerlei Einnahmen.
Die Corona-Soforthilfe hilft etwas
Momentan zählt gerade jeder Euro für Familie Gieß. In den nächsten drei Monaten haben sie Kosten von 19.500 Euro. 9000 Euro Soforthilfe hat das Unternehmen bereits erhalten. Die restlichen 10.500 Euro kommen aus Rücklagen und Privatvermögen.
Wenn die Saison ab dem 16. Juni starten könnte, vorerst reicht die Corona-Verordnung bis zum 15. Juni, dann könnte der Schiffsbetrieb Möwe genug erwirtschaften „um das Jahr kostendeckend abzuschließen“, sagt Gieß. Rücklagen
„Uns fehlt die Perspektive“
Was Alexandra Gieß besondere Kopfschmerzen bereitet, ist die Ungewissheit. „Uns fehlt einfach die Perspektive, wann wir vielleicht wieder eingeschränkt fahren dürfen“, sagt sie und seufzt.
Die Unternehmerin kann sich gut vorstellen, nur noch 50 statt 100 Personen auf das Boot zu lassen. Auch das Aufstellen von Desinfektionsmittel und die Verteilung von Mundmasken sei kein Problem. Diese Maßnahmen findet sie sinnvoll.
Was darf ein Schiffsbetrieb – die Prüfung läuft
Ein Problem ist allerdings, dass private Schifffahrtsbetriebe in der Corona-Verordnung nicht explizit aufgeführt sind. Deshalb sei auch unklar, inwiefern die Betriebe ihre Angebote anbieten dürfen oder nicht. Aus diesem Grund hat Alexandra Gieß einen Brief an Andreas Jung, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Konstanz, geschrieben, der genau das klären soll.
Christoph Stetter, der im Büro von Jung arbeitet, hat Verständnis für das Anliegen von Familie Gieß. „Wir haben Kontakt mit dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium aufgenommen, um genau diese Frage zu klären“, sagt er. Aktuell prüfe man das Anliegen der Familie. Eine Antwort stehe aber noch aus.