Angesichts der sich zuspitzenden Infektionslage im Land werden in den Akutkliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) ab Montag, 6. Dezember, Besuche weiter eingeschränkt. Diese sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich. Das teilte der Gesundheitsverbund am Donnerstagabend über eine Pressenotiz mit. Diese Regelung gilt für die Akutkliniken in Konstanz, Singen, Radolfzell und Stühlingen.
Zutritt erhalten nur Geimpfte und Genesene mit Test
Darüber hinaus müssten Besucher gemäß der Corona-Verordnung des Landes entweder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder mindestens einen negativen Antigen-Test, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen. Dies bedeutet damit nun auch für den Besuch in den Kliniken eine 2G-plus-Regel.
Für Besucher und Patienten, die kein Smartphone besitzen, kann der QR-Code ausdruckt mitgeführt werden. Außerdem gebe es für Menschen ohne Smartphone die Möglichkeit, sich in Apotheken eine Immunkarte zu besorgen. Dies sei ein Impfpass mit EU-weiter Gültigkeit, heißt es weiter. Das Tragen einer FFP-2 Maske sei im gesamten Klinikum, auch im Krankenzimmer, vorgeschrieben.

„Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden sehen wir uns vor dem Hintergrund der sich dramatisch entwickelnden Lage leider dazu gezwungen, die Regelung für Besuche noch einmal zu verschärfen“, erklärt Bernd Sieber, Vorsitzender der Geschäftsführung, und bittet gleichzeitig die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme. Das Betreten der Kliniken ist ausdrücklich nur über die Haupteingänge gestattet, erklärt der Gesundheitsverbund abschließend.