Zöllner des Hauptzollamts Singen haben bei der Kontrolle eines mit dem Auto aus der Schweiz einreisenden Ehepaares am Zollamt Bietingen Goldbarren in einem sechsstelligen Euro-Wert entdeckt. Darüber informierte das Hauptzollamt Singen in einer Pressemitteilung.

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Auf die Fragen der Zöllner nach anmeldepflichtigen Waren oder Bargeld beziehungsweise Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr hätten der 73-jährige Mann und seine 72-jährige Ehefrau zunächst angegeben, weder das eine noch das andere mit sich zu führen. Die anschließende Kontrolle des Fahrzeugs widerlegte jedoch die Aussagen der beiden Reisenden, die laut HZA-Sprecherin Sonja Müller aus Norddeutschland stammen. Im Kofferraum fanden die Kontrolleure drei Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von zwei Kilogramm.

Der zweite im Kofferraum entdeckte Goldbarren.
Der zweite im Kofferraum entdeckte Goldbarren. | Bild: Hauptzollamt Singen

Mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendstel, also der höchsten im normalen Handel erhältlichen Reinheit, haben die Goldbarren laut dem Vermögensauszug einer Schweizer Bank einen Wert von mehr als 106.000 Euro. „Gegen das Ehepaar wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die weitere Bearbeitung übernahm die Straf- und Bußgeldstelle“, heißt es in der Pressemitteilung.

Barmittel müssen angekündigt werden

Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat wie der Schweiz nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat ausreist, muss diesen Betrag unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Diese Pflicht gilt laut Sonja Müller auch dann, wenn Deutschland nur Durchgangsland in einen dritten Staat ist.

Mit 1000 Gramm ist dieser von den Zöllnern entdeckte Goldbarren doppelt so schwer wie die anderen beiden. Ein Gramm 999,9er-Gold liegt ...
Mit 1000 Gramm ist dieser von den Zöllnern entdeckte Goldbarren doppelt so schwer wie die anderen beiden. Ein Gramm 999,9er-Gold liegt derzeit bei einem Preis von knapp unter 55 Euro. | Bild: HZA Singen

Beim Grenzübertritt innerhalb der EU, also etwa zwischen Deutschland und Frankreich, muss der Betrag zumindest mündlich angezeigt werden – zumindest wenn der Zöllner bei der Kontrolle danach fragt.

Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel, das sind neben klassischem Bargeld unter anderem Aktien, Schecks oder Sparbriefe, aber auch Sparbücher, elektronisches Geld und Edelmetalle wie Platin, Gold und Silber in roher oder geschliffener Form. Für Vergehen gegen die Anmeldepflicht drohen Geldbußen bis zu einer Million Euro. Eine ungefähre Höhe der Strafe in dem Bietinger Fall konnte HZA-Sprecherin Müller aber nicht nennen, da es auf die Prüfung des Einzelfalls ankomme.

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Das Hauptzollamt Singen betreut zwischen Konstanz, dem Raum Bad Säckingen und Sulz am Neckar eine Fläche von rund 5.000 Quadratkilometern. Alle Tage kommt es aber selbst in diesem großen Gebiet nicht vor, dass jemand Gold für mehr als 100.000 Euro zu schmuggeln versucht. „Das ist schon was Besonderes“, sagte Müller auf Anfrage.