Laut Mitteilung des Landratsamts lag die Inzidenz am 15. Januar bei 508, am 16. Januar bei 525. Da somit die Sieben-Tages-Inzidenz von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, tritt ab Montag, 17. Januar, eine neue Regelung in Kraft. Konkret bedeutet es, dass Ungeimpfte ihre Wohnungen von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens nur noch aus triftigen Gründen verlassen dürfen.

Zu diesen Gründen zählen etwa der Besuch von Versammlungen gemäß der Corona-Verordnung, die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu diesen Uhrzeiten, der Besuch von Gottesdiensten, der Besuch eines Ehepartners oder Partners. Auch wenn man ein Kind begleitet oder betreut oder ein Umgangsrecht wahrnimmt, liege ein triftiger Grund vor. Ebenso ist es möglich, einen Arzt oder Therapeuten aufzusuchen oder Tiere zu versorgen oder sie tierärztlich versorgen zu lassen.

Personen, die geimpft oder von Covid-19 genesen sind, sind von der Regelung ausgenommen.

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