Schon wieder Astrazeneca. Obwohl der Impfstoff von der EU-Arzeimittelbehörde als „sicher und wirksam“ eingestuft wurde, häufen sich die Probleme. Bereits 31 Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel im Hirn) sind dem Paul-Ehrlich-Institut (deutsches Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) bekannt. Entsprechende Fälle seien beim Kreisimpfzentrum (KIZ) Singen nicht bekannt, heißt es aus dem Landratsamt auf SÜDKURIER-Nachfrage.

Nachdem mehrere Kliniken, Landkreise und Städte Impfungen mit Astrazeneca für jüngere Personen aussetzten, wird der Impfstoff vorerst nur noch Menschen ab 60 Jahren uneingeschränkt verabreicht. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat ihre Empfehlung dahingehend geändert. Das hat Auswirkungen auf die Impftermine im Kreisimpfzentrum in Singen.

KIZ verabreicht Astrazeneca weiter, wenn Impfling das will

Wie das Landratsamt Konstanz mitteilt, wird der Impfstoff aber weiterhin im KIZ in Singen verabreicht. Es bestehe kein Verbot, den Impfstoff an unter 60-Jährige zu verimpfen. Das bedeutet: Wer am heutigen Mittwoch (31. März), Donnerstag (1. April), Montag (5. April) oder Mittwoch (7. April) einen Termin im KIZ in Singen gebucht hat, kann diesen wahrnehmen. Die bereits vereinbarten Termine blieben bestehen. Aber der Impfling ist nicht gezwungen, sich diesen Impfstoff spritzen zu lassen.

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Personen unter 60, die sich Astrazeneca nicht mehr verabreichen lassen möchte, können den Termin im KIZ oder per E-Mail (KIZ@lrakn.de) absagen. Die Impflinge kommen dann auf eine Warteliste, die das Sozialministerium in den nächsten Wochen abarbeitet und erhalten einen neuen Termin mit einem alternativen Impfstoff, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Spontane Termine Anfang April

Bereits 150 Absagen habe das Amt per E-Mail erhalten. Die Impfdosen wandern aber nicht in den Müll. Das Landratsamt Konstanz hat eine Möglichkeit geschaffen, diese über ein alternatives Buchungssystem kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Anmelden können sich Personen, die nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg impfberechtigt sind, sowohl über als auch unter 60 Jahren.

Aber: Personen ab 60 Jahren werden nicht allein aus Altersgründen zu einer Impfung zugelassen. Sie sind impfberechtigt, wenn sie einer priorisierten Personengruppe zugehören, beispielsweise Lehrer, Erzieher, Pflegende oder enge Kontaktpersonen von Schwangeren. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Daher gibt es freie Termine am Donnerstag (1. April), Montag (5. Apr.il) und Mittwoch (7. April). Buchbar sind die Termine jeweils am Vorabend ab 19 Uhr. Pro Impftag stehen circa 150 Termine zur Verfügung. Für die Terminierung wird kein Buchungscode benötigt. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über https://easy-app-kiz.lrakn.de/ und gilt nur für Astrazeneca-Impfstoff. Es wird keine Terminbestätigung verschickt.

Offene Fragen bleiben aber: Was mit den Terminen für die Zweitimpfung mit Astrazeneca passiert und ob die Impflinge einen anderen Impfstoff erhalten, werde derzeit noch mit dem Sozialministerium geklärt.

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